Inserat von Ruedi Noser gilt als rechtswidrig – Zürcher Juso jubelt
Im Ständerats-Wahlkampf von 2019 gab ein Inserat von Ruedi Noser ordentlich zu reden. Das Zürcher Verwaltungsgericht bezeichnet dieses nun als rechtswidrig.
Das Wichtigste in Kürze
- Während des Ständerats-Wahlkampfes gab ein Inserat von Ruedi Noser (FDP) zu reden.
- Darin warben Mitglieder des Zürcher Regierungsrates für den FDP-Mann.
- Die Zürcher Juso ging vor das Bundesgericht. Heute gab ihnen das Verwaltungsgericht Recht.
Die Zürcher Juso kann zufrieden sein. Das Zürcher Verwaltungsgericht stellt sich auf ihre Seite und erklärt das Inserat von Ruedi Noser (FDP) von 2019 für rechtswidrig.
Das Inserat wurde im Rahmen des Wahlkampfes um einen Sitz im Ständerat publiziert. Zu sehen waren fünf Mitglieder des Zürcher Regierungsrates: Carmen Walker Späh (FDP), Ernst Stocker (SVP), Mario Fehr (SP), Silvia Steiner (CVP) und Natalie Rickli (SVP). Wie aus der Medienmitteilung der Juso der Stadt Zürich hervorgeht, haben die Regierungsräte so für Ruedi Noser geworben.
Die Juso zog damit vor das Bundesgericht und verlangte, dass die Beschwerde «von einer unabhängigen Instanz» beurteilt werden müsse. Das Bundesgericht gab der Jungpartei im Juni 2020 Recht und wies das Urteil an das Zürcher Verwaltungsgericht zurück. Dieses hat heute entsprechend verfügt, dass «die Intervention der betreffenden Regierungsratsmitglieder in den Wahlkampf rechtswidrig war.»