Jede achte AHV- und jede zweite IV-Rente braucht Zuschuss
Im Jahr 2021 bezog jeder achte AHV-Bezüger eine Ergänzungsleistung (EL). Bei der IV-Rente war es jeder Zweite.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Jahr 2021 sind 5,4 Milliarden Franken an Ergänzungsleistungen ausgezahlt worden.
- Diese gingen an jeden achten AHV-Rentner und jeden zweiten IV-Bezüger.
2021 hat jede oder jeder achte AHV-Rentnerin und -Rentner eine Ergänzungsleistung bezogen. Bei den IV-Renten war es jede oder jeder Zweite. Insgesamt bezogen Ende Jahr 345'000 Personen eine Ergänzungsleitung (EL). Die Ausgaben der EL beliefen sich auf 5,4 Milliarden Franken.
Das ist gegenüber 2020 eine Zunahme um 1,4 Prozent, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am Donnerstag mitteilte. Damit lag der Ausgabenanstieg unter dem langjährigen Durchschnitt von 3 Prozent.
Auch der Anstieg bei den Bezügerinnen und Bezügern lag mit 1 Prozent unter dem langjährigen Mittel von 2 Prozent. Die EL wird aus allgemeinen Steuermitteln von Bund und Kantonen finanziert.
Erstmals stärkerer Anstieg bei IV
Erstmals stieg die Zahl der IV-Rentnerinnen und -Rentner mit EL stärker als jene der AHV-Rentner. Das BSV erklärt das zum einen mit der covidbedingten Übersterblichkeit. Zum anderen sei die Anfang 2021 in Kraft getretene EL-Reform Schuld daran.
Die neu eingeführte Vermögensschwelle beeinflusste den EL-Bezug auf der AHV-Seite stärker als IV-seitig. Dies, da die AHV-Rentnerinnen und -Rentner ein grösseres Vermögen hatten, als jene der IV. Auch die Eintritte in die EL waren deshalb bei der AHV geringer.
Durchschnittlich knapp über 100 Franken für zuhause Lebende
Ergänzungsleistungen zur AHV bezogen 224'000 Rentnerinnen und Rentner. 179'000 von ihnen lebten zuhause und erhielten durchschnittlich 1127 Franken im Monat. 45'000 wohnten in einem Heim bei EL von 3309 Franken monatlich.
Bei der Invalidenversicherung betrug die Zahl der EL-Bezügerinnen und -Bezüger 121'000. Die 99'000 zuhause Lebenden erhielten 1318 Franken, die 22'000 im Heim 3771 Franken monatlich.
Ergänzungsleistungen erhalten in der Schweiz lebende Personen mit einer AHV- oder IV-Rente, wenn ihr Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht deckt. EL sind bedarfsabhängige Versicherungsleistungen, auf die ein rechtlicher Anspruch besteht.