Gericht

«Journal des Brandons»: Wie weit darf die Karnevalzeitung gehen?

Seraina Gysin
Seraina Gysin

Moudon,

Wegen Erwähnung einer ausserehelichen Beziehung wurde die Zeitung «Journal des Brandons» angeklagt. Der Verantwortliche wurde wegen Verleumdung verurteilt.

Das  «Journal des Brandons» de Moudon ist zu weit gegangen.
Wegen übler Nachrede in der Satirezeitung «Journal des Brandons» wurde der Verantwortliche verurteilt. - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Karnevalzeitung «Journal des Brandons» war eine aussereheliche Beziehung Thema.
  • Wegen einer Anzeige aus 2018 wurde der Verantwortliche wegen übler Nachrede verurteilt.

Die Satirezeitung «Journal des Brandons» aus Moudon VD veröffentlichte 2018 eine umstrittene Kleinanzeige. Darin wurde ein Mann einer ausserehelichen Beziehung beschuldigt. Es liessen sich dabei Rückschlüsse auf Jean* ziehen, der zu diesem Artikel inspirierte. In der Folge erstattete der verheiratete Mann Anzeige wegen Ehrverletzung, so «24 heures».

Erfundene Kleinanzeige mit folgenschwerem Inhalt

Die erfundene Kleinanzeige in der Satirezeitung lautete folgendermassen: «Suchen Sie einen Wickeltisch, Pampers-Mülleimer, Babyphone und vor allem Kondome. Gutes Preisangebot, wenn eine Anleitung beiliegt...». Eine Freundin von Jean, mit welcher er sich diskret verabredete, war zur gleichen Zeit schwanger.

Die Staatsanwaltschaft lehnte es mit Beschluss vom 5. Juli 2018 ab, auf die Angelegenheit einzugehen. Es handle sich beim «Journal des Brandons» um eine satirische Karnevalzeitung. Ein unwissender Leser wäre kaum in der Lage, die betreffende Person zu identifizieren.

Gegen diesen Entscheid legte Jean Berufung ein, welche durch die Berufungskammer gutgeheissen wurde. Sie wies die Staatsanwaltschaft an, die Beschwerde zu untersuchen und herauszufinden, wer für dieses Schreiben verantwortlich war.

Der Verfasser der Anzeige im «Journal des Brandons» wurde identifiziert

Pierre* wurde identifiziert als Urheber der Anzeige in der Zeitung «Journal des Brandons». Er wurde im Juni 2020 zu 5 Tagessätzen à 50 Franken verurteilt.

Bei der Festlegung des Strafmasses wird berücksichtigt, dass er Jean nie schaden wollte. Auch der Kontext, in dem die Kleinanzeige geschrieben wurde, nämlich der Karneval, wurde berücksichtigt. «Aus diesen Gründen wird auch davon abgesehen, ein Bussgeld als unmittelbare Sanktion auszusprechen», heisst es in dem Urteil.

Es ist also klar, dass man in einer Karnevalzeitung nicht alles sagen kann, aber der Zusammenhang entschärft die Situation. Jean hat nun seine Klage in der Höhe von 5000 Franken zurückgezogen. Allerdings muss Pierre noch alle Gerichtskosten und jene seiner eigenen Verteidigung tragen.

Auf Nachfrage von «24 heures» sagt er, er habe schon einige lustige Geschichten für 2021 geschrieben, aber noch nicht abgeschickt.

*Namen wurden durch die Redaktion von «24 heures» abgeändert.

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