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Jüdischer Schauspieler zeigt Zürcher Theater Neumarkt an

Keystone-SDA
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Zürich,

Der jüdische Schauspieler Yan Balistoy reicht Strafanzeige gegen das Zürcher Theater Neumarkt ein. Er wirft ihm die Verletzung der Antirassismus-Strafnorm vor.

Richard Voss (Jan-Gregor Kremp, r) zeigt Joshua Tuttlinger (Yan Balistoy) die Büroräume der Mordkommission. Foto: Erika Hauri/ZDF/dpa
Jan-Gregor Kremp (r.) und Yan Balistoy. (Archivbild) - dpa-infocom GmbH

Der jüdische schweizerisch-israelische Schauspieler Yan Balistoy hat gegen die Leitung des Zürcher Theaters Neumarkt eine Strafanzeige eingereicht. Er wirft ihr Verletzung der Antirassismus-Strafnorm vor, weil sie ihn nicht zusammen mit einer libanesischen Schauspielerin auftreten liessen.

Die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat richtet sich gegen den Verwaltungsratspräsidenten, die drei Direktorinnen und den Hausdramaturgen des renommierten Zürcher Theaterhauses. Das teilte der Medienberater des Schauspielers, Sacha Wigdorovits, am Sonntag im Auftrag Balistoys mit.

Die Theaterspitze habe auf einen Protest einer libanesischen Schauspielerin gehandelt. Balistoy sei von Aufführungen ausgeschlossen worden, in denen diese Schauspielerin auf der Bühne gestanden habe. «Damit setzten sie das diskriminierende und antisemitische Gesetz der Terrormiliz Hisbollah auf der Bühne im Theater Neumarkt öffentlich um», hiess es in der Mitteilung.

Begründung für Spielverbot

Begründet hätten die Theaterverantwortlichen das Spielverbot damit, dass ein libanesisches Boykottgesetz es den eigenen Staatsangehörigen verbietet, mit israelisch-jüdischen Personen Kontakt zu pflegen. Das Zusammenspielverbot solle verhindern, dass die Sicherheit der libanesischen Schauspielerin oder ihrer im Libanon lebenden Familie gefährdet werde.

«Das im Libanon geltende anti-israelische und antisemitische Boykottgesetz in der Schweiz anzuwenden, verstösst gegen die Schweizer Bundesverfassung», schrieb Balistoys Medienberater. Diese verbiete es, Personen wegen ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihres Geschlechts zu diskriminieren.

Hinzu komme, dass die Theaterspitze ihren Entscheid, Balistoy nur noch in der Hälfte aller Stücke einzusetzen, öffentlich gemacht habe. Ein entsprechender Instagram-Post sei in der Folge von zahlreichen Schweizer Medien zitiert worden. Die Strafanzeige Balistoys beinhalte deshalb auch den Vorwurf der üblen Nachrede.

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