Kampfjet-Absturz am Susten: Fluglotse akzeptiert Schuldspruch
Ein Flugverkehrsleiter wurde wegen fahrlässiger Tötung eines Kampfjet-Piloten rechtskräftig verurteilt.

Ein Flugverkehrsleiter der Skyguide AG ist nach dem tödlichen Flugunfall eines Kampfjet-Piloten im August 2016 im Sustengebiet rechtskräftig wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden.
Der 42-Jährige akzeptiert das Urteil des Militärappellationsgerichts 2 von Ende vergangener Woche. Der Flugverkehrsleiter, der zum Zeitpunkt des Flugunfalls beim Flughafen Meiringen BE Dienst hatte, wurde in zweiter Instanz zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 190 Franken verurteilt.
Er zieht dieses Urteil nicht weiter, wie dessen Rechtsanwalt am Freitag auf Anfrage eine Meldung bestätigte. Mit Blick auf die Sicherheit in der Luftfahrt habe die Begründung des Gerichts anlässlich der mündlichen Urteilseröffnung erneut nicht überzeugt, hielt die Verteidigung fest.
Schlussstrich unter komplexer Fall
Allerdings ist nach Angaben der Verteidigung das Vertrauen weg, dass sich die letzte Instanz – wieder ein Militärgericht – fachlich hinreichend mit der komplexen Rechts- und Faktenlage, in der sich der Lotse befand, auseinandersetzen würde. Daher wolle man nun einen Schlussstrich ziehen.
Der Flugverkehrsleiter war bereits in erster Instanz zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt worden. Er und der Auditor – der Ankläger – zogen den Schuldspruch weiter. Der Fluglotse wollte einen Freispruch erreichen und der Auditor eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen.
Schuldig wegen fahrlässiger Tötung
Das Militärappellationsgericht 2 befand den Flugverkehrsleiter der fahrlässigen Tötung schuldig, weil er dem verunglückten F/A-18-Piloten am 29. August 2016 eine zu tiefe Flughöhe durchgegeben hatte.
Der 27-jährige Pilot war beim Übungsflug nach dem Start in Meiringen mit der Bergflanke des Hinter Tierberg kollidiert. Er kam ums Leben. Das Flugzeug wurde durch den heftigen Aufprall völlig zerstört.