Kampfjet-Absturz: Fluglotse wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
Der angeklagte Flugverkehrsleiter wurde im Militärprozess zum tödlichen Flugunfall 2016 der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein 27-jähriger Pilot starb 2016 bei einer Bergflanken-Kollision in Meiringen BE.
- Ein Fluglotse wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
- Der Gerichtspräsident erklärte, die Kollision mit dem Berg wäre vermeidbar gewesen.
Im Militärprozess zum tödlichen Flugunfall im August 2016 wurde der angeklagte Flugverkehrsleiter schuldig gesprochen. Er wurde der fahrlässigen Tötung für den Unfall verantwortlich gemacht. Das Militärappellationsgericht 2 als zweite Instanz verurteilte ihn in Aarau zu einer bedingten Geldstrafe.
Die zweite Instanz verurteilte den 42-jährigen Flugverkehrsleiter zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 190 Franken. Er war bereits in erster Instanz zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt worden.
Er und der Auditor – der Ankläger – zogen den Schuldspruch weiter. Der Fluglotse der Skyguide wollte einen Freispruch erreichen und der Auditor eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen.
Das Militärappellationsgericht 2 befand den Mann der fahrlässigen Tötung schuldig, weil er in Meiringen BE dem verunglückten F/A-18-Piloten am 29. August 2016 eine zu tiefe Flughöhe durchgegeben hatte.
Der Gerichtspräsident erklärte, dass die Kollision mit dem Berg vermieden werden könnte. Dies wäre der Fall gewesen, wenn der Flugverkehrsleiter die Mindestflughöhe von 15'000 Fuss statt 10'000 Fuss angeordnet hätte. Eine falsche Anordnung führte letztlich zur Tragödie.
«Ihr Funkspruch löste das Manöver und die Kollision aus», sagte er. Der Funkspruch sei eine Anweisung gewesen – und dann dürfe der Pilot dieser auch vertrauen. Der Flugverkehrsleiter hätte die Anordnung später auch korrigieren können. Das Gericht räumte jedoch ein, dass es eine «Verkettung von unglücklichen Umständen» gegeben habe.
Stress, Ausbildungsstand und alter Radar führten zum tödlichen Flugunfall
Genannt wurden die Stresssituation, der Ausbildungsstand und der veraltete Radar in Meiringen, der nicht mehr in Betrieb ist. «Wenn nur ein Rädchen anders gedreht hätte, wäre da nichts passiert», hielt der Gerichtspräsident fest. Die Hauptaufgabe des Flugverkehrsleiters war es, den F/A-18 vom später kollidierten Kampfjet zu trennen.
Dies sollte durch eine vertikale Trennung in der Luft erfolgen, erklärte der Gerichtspräsident. Er habe einen Zusammenstoss der beiden Maschinen verhindern wollen. «Sie wollten Leben retten. Sie wollten die Situation lösen», sagte der Gerichtspräsident.
Der Verurteilte muss gemäss Urteil mit knapp 38'000 Franken die Hälfte der Kosten des Verfahrens bezahlen. Der Flugverkehrsleiter arbeitet nicht mehr in Meiringen, sondern in der Ausbildung bei Skyguide in Dübendorf ZH.
Der 27-jährige Pilot war beim Übungsflug nach dem Start in Meiringen mit der Bergflanke des Hinter Tierberg kollidiert. Er kam ums Leben. Das Flugzeug wurde durch den heftigen Aufprall völlig zerstört.
Militärappellationsgericht bestätigt Freispruch für zweiten Kampfjet-Piloten
Das Militärappellationsgericht 2 bestätigte den Freispruch des zweiten Kampfjet-Piloten. Der 41-jährige Berufspilot der Schweizer Luftwaffe war bereits in erster Instanz Anfang 2024 vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden.
Das Militärappellationsgericht hielt fest, dass er auf seinem Flug kurzfristig zwar nicht alle Vorgaben eingehalten habe. Er habe die Abweichungen jedoch korrigiert. Der Auditor wollte eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und eine bedingte Geldstrafe.
Die beiden Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Nach der mündlichen Eröffnung kann innerhalb von fünf Tagen schriftlich eine Kassationsbeschwerde zuhanden des Militärkassationsgerichts erklärt werden.