Kanton beendet Oberaufsicht nach Bau-Skandal in Verbier
Nach dem Skandal um Dutzende illegal gebaute Chalets in Verbier VS hebt der Kanton Wallis das Verfahren der besonderen Oberaufsicht auf. Die Gemeinde Val de Bagnes habe Massnahmen eingeführt, mit denen eine strikte Einhaltung des Baurechts gewährleistet werden könne.
Die Gemeinde habe die vom Staatsrat verlangten Korrekturmassnahmen umgesetzt und sämtliche Dossiers aus der Vergangenheit, die in Ordnung gebracht werden mussten, einzeln neu geprüft und entschieden, hiess es an einer Medienkonferenz der Walliser Regierung am Donnerstag in Sitten.
Der Staatsrat hatte das Verfahren der besonderen Oberaufsicht in Zusammenhang mit den rechtswidrigen Bauten im Frühling 2016 eröffnet.
Ein Expertenbericht hatte 2015 erhebliche rechtliche Mängel bei den im Ferienort Verbier gebauten Chalets festgestellt. Die Gemeinde Bagnes, zu der Verbier gehört, bewilligte in den Jahren 2015 und 2016 Dutzende illegale Bauprojekte, obwohl diese gegen die kantonale Bauordnung, die Lex Koller oder das Zweitwohnungsgesetz verstiessen.
Untersuchungen ergaben, dass die Gemeindebehörden bei Bauprojekten über Jahre hinweg zu wenig genau hingeschaut hatten. Bei klaren Verstössen griff der Gemeinderat zu wenig konsequent durch. So wurden etwa Projektänderungen bewilligt, ohne dass sie öffentlich aufgelegt wurden. Und bei gewissen illegalen Bauten wurden Bussen verhängt, anstatt die Arbeiten zu stoppen.
Im April 2016 richtete der Staatsrat eine erste Aufforderung an die Gemeinde und verlangte von dieser die Wiederherstellung einer gesetzeskonformen Situation. In der Folge musste der Kanton die Gemeinde wiederholt auffordern, ihre Arbeiten zu beschleunigen. Den Abschlussbericht mit mehreren hundert Dossiers legte die Gemeinde nach einer Fristverlängerung schliesslich im Herbst 2021 dem Staatsrat vor.
Der Kanton kommt nach einer Untersuchung nun zum Schluss, dass sich die Gemeinde zum heutigen Zeitpunkt an das geltende Baurecht hält und ihren Pflichten entsprechend handelt. Der Staatsrat hält aber fest, dass die Gemeinde in zwei Dossiers, die in besonders erheblichem Ausmass gegen die Zweitwohnungsgesetzgebung verstossen, zwingend Massnahmen ergreifen müsse. Es sei jedoch nicht Sache des Kantons, selbst in solchen Dossiers tätig zu werden, betonte die Kantonsregierung vor den Medien.