Kanton Bern – Covid-Kredite: Rückzahlung von 59 Millionen gefährdet
Im Kanton Bern steht die Rückzahlung von Covid-Krediten in Millionenhöhe auf der Kippe.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Kanton Bern könnten Covid-Kredite nicht zurückgezahlt werden.
- Es geht um Kredite im Umfang 59 Millionen Franken.
- Branchen wie die Gastronomie und das Baugewerbe haben besonders Schwierigkeiten.
Die Covid-Kredite waren einst ein wichtiger Bestandteil des Bundesplans zur Bewältigung der Pandemie. Doch nun haben sie einige Betriebe in finanzielle Schwierigkeiten gebracht.
Im Frühjahr 2020 beschloss der Bundesrat, Firmen mit knapper Liquidität zu unterstützen. Die Unternehmen konnten zinsfrei bei ihren Banken Kredite aufnehmen – das Risiko trug der Bund. Im Kanton Bern wurden Kredite im Wert von 1,6 Milliarden Franken bewilligt. «Der Bund» berichtet darüber.
Steigende Zinsen erschweren Rückzahlungen
Bis Januar 2024 wurden schweizweit etwa 49 Prozent der Kredite zurückgezahlt, wobei Bern mit 52 Prozent leicht darüber liegt. Die Zinsen könnten jedoch weiter steigen, was die Rückzahlung für einige erschweren würde.
Im Kanton Bern ist die Rückzahlung von Krediten im Umfang von 59,5 Millionen Franken gefährdet.
Diese Situation betrifft insbesondere Branchen mit Umsätzen unter dem Niveau vor der Pandemie. Daniel Arn vom Handels- und Industrieverein des Kantons Bern äusserte sich im «Bund» dazu: «Klar waren die Kredite anfangs zinsfrei, das Geld also quasi gratis. Aber Kredit bedeutet halt, dass die Beiträge früher oder später zurückbezahlt werden müssen.»
Branchen wie die Gastronomie und Teile des Baugewerbes haben besonders Schwierigkeiten, die Kredite zurückzuzahlen. Gastro Suisse beispielsweise erwartet vom Bund, dass er die Auswirkungen der Zinserhöhungen genau untersucht und die Zinsen wieder senkt.
Konkurse und Strafanzeigen
Im März 2020 wurden schnell Kredite gewährt – eine genaue Prüfung war damals nicht möglich. Auch Fälle von Missbrauch kamen vor. Bis Ende Januar 2024 wurden insgesamt 3500 Strafanzeigen erstattet.
Laut dem Seco wird die Missbrauchsbekämpfung bis zum Ende des Kreditprogramms fortgesetzt.
Die Kreditnehmer haben insgesamt acht Jahre Zeit, ihre Kredite zu begleichen.