Kanton Zürich: Katzenhalter wehrt sich gegen Büsi-Diebstahl
Ein älteres Ehepaar sperrt einen Kater immer wieder bei sich ein – gegen den Willen des Eigentümers. Rechtlich kann das schwere Konsequenzen haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Katzenhalter aus dem Zürcher Unterland muss regelmässig um seine Katzen streiten.
- Ein älteres Ehepaar sperrt das Tier, das einen GPS-Tracker besitzt, bei sich ein.
- Katzendiebstahl kann gravierende rechtliche Folgen nach sich ziehen.
Dass sich Freigänger-Katzen gern mal bei Fremden einquartieren, ist ein altbekanntes Phänomen. Doch manchmal sind es nicht die Katzen, die sich anderen aufdrängen: sondern die anderen, die die Katze einfach an sich nehmen.
Ein Katzenhalter aus dem Zürcher Unterland hat ebenjenes Problem. Wenn er von der Arbeit kommt, muss er allzu oft erst einmal um sein Büsi kämpfen. «Ein älteres Ehepaar sperrt meinen Kater regelmässig bei sich ein», sagte er dem «Zürcher Unterländer».
Seit zwei Jahren ist es nun schon das immer gleiche Spiel. «Sie haben sogar ein Kistchen für ihn auf dem Balkon eingerichtet», weiss der Besitzer des Katers. Und das, obwohl er ausdrücklich gesagt hat, dass sie das Tier nicht bei sich haben sollen.
Dank eines GPS-Trackers, den er am Halsband des Tieres angebracht hat, kann der Halter den Kater schnell finden. Inzwischen weiss er eh, wo sich sein Kater aufhält.
Und dennoch lüge ihn das ältere Ehepaar mitunter an und streite ab, dass das Büsi bei ihnen ist. Doch der GPS-Tracker weiss es besser.
Katzenhalter darf über sein Tier bestimmen
Katzendiebstahl kann ein ernsthaftes Problem sein. «Wir empfehlen, immer zuerst das Gespräch zu suchen», sagte Michelle Richner, Juristin der Stiftung «Tier im Recht», dem «Zürcher Unterländer». Hilft das nicht, könnten rechtliche Konsequenzen folgen. Ein erster Gang zum Friedensrichter könnte eine Option sein.
Klar ist: Der Katzenhalter darf über sein Tier bestimmen. Dieses gilt rechtlich als Sache – also wie ein Gegenstand, etwa ein Auto. Und nur der Eigentümer darf entscheiden, wie diese Sache verwendet wird.
Folglich bedeutet das laut Michelle Richner: «Entführt jemand meine Katze und sperrt sie bei sich ein, werde ich in meiner rechtlichen Stellung als Eigentümer eingeschränkt.»
Gefängnisstrafe denkbar, wenn es ums Tierwohl geht
Denkbar sind deshalb auch strafrechtliche Konsequenzen. Steht durch die Katzenentführung zum Beispiel das Tierwohl auf dem Spiel, droht dem Entführer sogar eine Gefängnisstrafe.
Sehr wahrscheinlich ist so etwas nicht. Juristin Richner wüsste von keinem Fall in der Schweiz, der mit einer Haftstrafe endete.
Schwierig sei in der Regel bereits, überhaupt nachzuweisen, dass jemand absichtlich ein Tier anlockt. Zielführender sei der Gang zum Friedensrichter, der das Füttern und Einsperren eines fremden Tieres verbieten könne. Diese Entscheidung könne dann in einem möglichen Prozess tatsächlich von Bedeutung sein.