Kanton Zürich wehrt sich gegen Folter-Vorwürfe von Brian K.
Der Kanton Zürich weist in einer Stellungnahme Vorwürfe des Uno-Sonderberichterstatters für Folter im Fall von Brian K. vollumfänglich zurück.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Juni erhob Uno-Sonderberichterstatter Melzer Folter-Vorwürfe im Fall Brian K.
- Der Kanton Zürich wehrt sich nun in einer Stellungnahme vehement.
Der Uno-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, erhob schwerwiegende Vorwürfe gegenüber dem Kanton Zürich. Dieser wehrt sich nun in einer Stellungnahme. Das aggressive und unkooperative Verhalten des 25-jährigen Brian, wie er mit richtigem Namen heisst, lasse den Behörden gar keine andere Wahl, als ihn - völlig gesetzeskonform - unter sehr restriktiven Bedingungen einzusperren.
Die vom Uno-Sonderberichterstatter erhobenen Vorwürfe im Fall Brian sind für die zuständigen Behörden im Kanton Zürich «inakzeptabel» und «befremdend», heisst es in einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme des Amts für Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich (JuWe).
Verbotene Form der Isolationshaft?
Melzer forderte im Juni den Schweizer Aussenminister, Bundesrat Ignazio Cassis (FDP), in einem Schreiben dazu auf, eine Stellungnahme zu den Haftbedingungen von Brian abzugeben. Das Antwortschreiben besteht hauptsächlich aus der Stellungnahme des Kantons Zürich.
Der Uno-Sonderberichterstatter erhob unter anderem den Vorwurf, dass Brians Haftbedingungen einer verbotenen Form der Isolationshaft gleichkommen würden. Gemäss der Stellungnahme des Kantons Zürich sei die bei ihm angewandte Einzelhaft jedoch gesetzeskonform und nicht ansatzweise vergleichbar mit der im Schweizer Rechtssystem unbekannten Isolationshaft, bei welcher Gefangene sensorisch und sozial komplett isoliert würden.