Kantone lassen vereinfachte Bewilligung für 5G-Antennen wieder zu
Die Anpassung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung wurden erneut vom BPUK überarbeitet. Kantone lassen nun 5G-Antennen wieder zu.

Das Wichtigste in Kürze
- Die BPUK hat ihre Empfehlungen bezüglich der Installation von 5G-Antennen angepasst.
- Die Kantone können die Mobilfunkantennen wieder einfacher bewilligen.
- Bei den angepassten Empfehlungen wird eine tiefere Strahlenbelastung versprochen.
Die Kantone können den Ausbau von konventionellen Mobilfunkantennen für die 5G-Technologie wieder vereinfacht bewilligen. Dies ist eine Reaktion der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK). Die Anpassung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) durch den Bundesrat ist seit dem 1. Januar in Kraft.
Die BPUK passte ihre Empfehlungen daraufhin an, und die Plenarversammlung genehmigte sie, wie die Konferenz am Montag mitteilte. In Kraft treten die neuen Empfehlungen der Konferenz am 1. April.
Mehr Schutz vor Strahlungen
Demnach können die Kantone Unterhaltsarbeiten am Mobilfunknetz vereinfacht bewilligen. Die zweite Option ermöglicht einen vereinfachten Ausbau der Mobilfunknetze.

Eine Verfahrensempfehlung für bewilligte maximale Sendeleistungen entfällt. Gemäss BPUK ist das in der Verordnung geregelt. Der Schutz vor Strahlung bleibt dabei gewährleistet.
Konkret geht es um den sogenannten Korrekturfaktor bei adaptiven Antennen, deren Strahlung überschätzt wird. Adaptive Antennen können die Strahlung dorthin fokussieren, wo sich das Mobiltelefon befindet. Deshalb liegt die Strahlenbelastung im Durchschnitt tiefer als bei konventionellen Antennen.
Die BPUK fordert den Bundesrat auf, die NISV einer ordentlichen Revision zu unterziehen. Dabei soll nicht die Technologie, sondern der Schutz der Bevölkerung im Vordergrund stehen. Das sei etwa beim Lärmschutz bereits der Fall. Die aktuelle technologiebasierte Verordnung sei auch beim Bewilligungsverfahren aufwändig, moniert die Konferenz.