Kantone verbieten Rottweiler – Zürich hat gar keine Regeln

In Adlikon ZH hat ein Rottweiler zwei Kinder attackiert. Der Vorfall befeuert Diskussionen über Rasselisten. Für eine Expertin sind andere Punkte entscheidend.

Rottweiler
Eine Aargauerin darf nach einem tödlichen Vorfall nur noch zwei Hunde halten. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bissattacke eines Rottweilers in Adlikon ZH am Montagabend hat schockiert.
  • Dass ein älteres Paar einen Rottweiler hält, findet eine Expertin «fragwürdig».
  • In den Kantonen Genf und Wallis sind Rottweiler verboten. In Zürich nicht.

Die Attacke vom Montagabend in Adlikon ZH hat für Entsetzen gesorgt: Ein Rottweiler biss zwei Kinder, deren Mutter sowie eine Polizistin. «Der Hund war wie im Rausch», beschrieb der 66-jährige Besitzer sein Haustier.

Das Besitzer-Ehepaar hatte den Hund erst seit einem Tag in seinem Besitz. Dass es überhaupt einen Rottweiler erwerben konnte, hält Kim Füllemann von der Hundeschule Animalcoach.ch für einen Fehler.

Verkauf an ältere Personen «fragwürdig»

«Es erscheint mir fragwürdig, eine solche Hunderasse an ältere Personen zu verkaufen», sagt die Hunde-Expertin. «Ein ausgewachsener Rüde wiegt etwa 50 kg. Es erfordert schon von einem jungen Mann viel Kraft, einen solchen Hund im Notfall festzuhalten.»

In den Kantonen Genf oder Wallis hätte das Ehepaar den Hund nicht kaufen können. Dort sind Zucht, Erwerb, Einfuhr und Haltung von Rottweilern verboten. In weiteren zehn Kantonen ist die Haltung von Rottweilern bewilligungspflichtig.

Sollten Rottweiler in der gesamten Schweiz verboten werden?

Anders in Zürich – hier kennt man keine entsprechenden Auflagen. Der Kanton führt zwar eine Liste mit verbotenen Hunderassen, doch der Rottweiler fehlt darauf. Bewilligungspflichtig sind die Tiere auch nicht.

Zürich ist damit die Ausnahme: In allen anderen Kantonen, die Rassenlisten führen, braucht es für die Rottweiler-Haltung eine Bewilligung. Es geht aber noch lascher: In 13 Schweizer Kantonen gibt es überhaupt keine Rasselisten.

Rasselisten in der Schweiz
Die Rasselisten in der Schweiz. Rot bedeutet, die Rasse ist bewilligungspflichtig, rot mit Kreuz heisst, sie ist verboten. - Screenshot Wikipedia

So leicht ändern lässt sich das nicht, wie eine Sprecherin des Zürcher Veterinäramts auf Anfrage von Nau.ch erklärt: «Eine Erweiterung der Rassentypliste bedingt eine Änderung in der kantonalen Hundeverordnung.»

Die Vorgeschichte des Hundes ist wichtig

Für Kim Füllemann sind diese Rasselisten denn auch kein Allheilmittel. Wichtiger sei die Verantwortung von Besitzern und Züchtern. «Das beginnt bereits bei der Wahl des Züchters und der Rasse», sagt Füllemann.

Denn zu oft werde die Rasse nach Optik und nicht nach Wesen ausgesucht. Dazu sei – unabhängig von der Rasse – wichtig, die Vorgeschichte des Tieres zu kennen. «Das Verhalten eines Hundes wird von zahlreichen Faktoren wie Genetik, Aufzucht, Erfahrungen und Training beeinflusst», sagt Füllemann.

Kenne man die Vorgeschichte des Tieres nicht, sei der Hund stets gut abgesichert zu halten. «Und zwar im Innen- wie auch im Aussenbereich. So kann sichergestellt werden, dass der Hund nicht unbeaufsichtigt entweichen und potenziell Schaden anrichten kann.»

Denn generell gilt: Der Hundehalter trägt immer die volle Verantwortung für seinen Hund. «Viele Hundebesitzer sind sich nicht bewusst, wie viel Zeit und Mühe die Erziehung eines Hundes erfordert.»

Hunde bräuchten dringend geistige und körperliche Auslastung und eine wohlwollende Erziehung ohne Gewalt, aber mit klaren Konsequenzen.

Aufzucht und Haltung entscheidend, nicht die Listung

Vorfälle wie jeder in Adlikon stellen Hundehalter in der Bevölkerung aufs Neue unter Generalverdacht, sagt Füllemann: «Die Bevölkerung ist nach so einem Vorfall jeweils sehr aufgebracht und schneller gereizt im Umgang mit Hunden und Hundehaltern.»

Auch von Seiten der Politik kämen dann schnell Forderungen in Richtung von Gesetzesverschärfungen – wie eben den Rasselisten. «Diese halte ich aber nicht für richtig», so Füllemann.

Expertin: Kurs hätte Zwischenfall nicht verhindert

Auch andere grosse Hunderassen aus schlechter Aufzucht und Haltung hätten ähnlich reagieren können wie dieser Rottweiler. Füllemann: «Auch ein Hundegesetz, wie etwa die Pflicht zur Teilnahme an Kursen, hätte diesen Vorfall nicht verhindern können. Da die Besitzer nach einem Tag noch keinen Kurs hätten besuchen können.»

Präventiv wirken könne nur Verantwortung: Bei der Zucht, beim Kauf und bei der Erziehung und Begleitung des Hundes.

Kommentare

User #4637 (nicht angemeldet)

Potentiell gefährlichere Hunderassen sollten für private verboten sein und der Polizei etc. vorbehalten sein. Für alle anderen Rassen sollte ein Kurs Pflicht sein, auch um die Bedürfnisse des Hundes dem möglicherweise schlecht informierten Besitzer mitzuteilen.

User #1802 (nicht angemeldet)

Ich denke, das ist noch nicht alles!!!

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