Kantonsgericht Graubünden: Quadroni mit Teilsieg vor Gericht
Adam Quadroni, der Whistleblower aus Engiadina Bassa/Val Müstair, hat erneut einen Sieg vor dem Kantonsgericht errungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Whistleblower Adam Quadroni feiert vor dem Kantonsgericht einen Teilsieg.
- Der Sieg bezieht sich auf dessen Immobilien, sowie Polizeieinsätze gegen ihn.
Der Whistleblower Adam Quadroni (53) freut sich über einen Teilsieg vor dem Kantonsgericht. Dies betrifft seine Immobilien, die zwangsversteigert wurden.
Das Gericht hatte bereits im Herbst Kritik an der Vorgehensweise des Betreibungs- und Konkursamtes geäussert. Jetzt gibt es zwei weitere Entscheidungen des Kantonsgerichts in Bezug auf Quadronis Fall.
In diesen neuesten Urteilen geht es um mehrere Polizeieinsätze gegen Quadroni, wie die «Südostschweiz» berichtet.
Darunter fällt auch seine Verhaftung durch eine Spezialeinheit der Kantonspolizei. Sowie seine vorübergehende Unterbringung in der Klinik Waldhaus im Juni 2017 für sogenannte Fürsorgezwecke.
Die Anklagen und Untersuchungen
Nach diesen Ereignissen reichte das kantonale Justizdepartement im April 2018 eine Anzeige ein wegen möglicher Straftaten von Behördenmitgliedern. Im Mai folgte dann eine Strafanzeige von Quadroni selbst wegen Amtsmissbrauchs und Freiheitsberaubung. Im September desselben Jahres leitete die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung wegen Verdachts auf Amtsdelikte ein.
Im Jahr 2020 wurde die Strafanzeige auf zwei Kantonspolizisten ausgeweitet, darunter der damalige Chef des Polizeipostens Scuol, A., und der damalige Chef der Regionenpolizei Ost, B. Beiden wurde Amtsmissbrauch und Freiheitsberaubung vorgeworfen.
Im Juni 2022 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen A. und B. ein und sprach beiden eine Entschädigung zu – knapp 40'000 Franken für A. und gut 20'000 Franken für B.
Nach dieser Entscheidung legte Quadroni Beschwerde beim Kantonsgericht ein. Dies geschah mit dem Antrag, die Einstellungsverfügung aufzuheben und den Fall zur Fortsetzung des Strafverfahrens an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen.
Das Kantonsgericht gab Quadroni in vielen Punkten recht: Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft im Fall von A., dem ehemaligen Polizeipostenchef, sei in mehreren Punkten rechtlich unzureichend gewesen.
Weiteres Vorgehen
In vier Fällen hat das Gericht nun entschieden, dass Quadronis Recht auf Anhörung verletzt wurde. Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft wurde aufgehoben. Der Fall wird zur Weiterführung des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft zurückverwiesen.
Im Falle von B., dem ehemaligen Chef der Regionenpolizei Ost, fiel das Urteil jedoch anders aus. Das Gericht fand keine Hinweise auf eine strafrechtliche Verantwortlichkeit von B. und wies daher Quadronis Beschwerde ab.
Beide Entscheidungen können noch bis Anfang Februar beim Bundesgericht angefochten werden.