Kaufsüchtige Buchhalterin klaut 250’000 Stutz aus Papas Betrieb
Eine 32-jährige Schweizerin aus dem Säuliamt wurde wegen Veruntreuung zu sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine 32-jährige Schweizerin wurde wegen Veruntreuung verurteilt.
- Die Buchhalterin klaute fast 250'000 Franken aus dem väterlichen Betrieb.
In ihrer Rolle als Buchhalterin hat eine 32-Jährige über fünf Jahre fast 250'000 Franken aus dem Geschäft ihres Vaters abgezweigt.
Die Veruntreuung geschah in insgesamt 264 Fällen zwischen 2018 und November 2023.
Dank einer Vollmacht über das Firmenkonto überwies die Frau, die im Säuliamt wohnt, Beträge zwischen 100 und maximal 4500 Franken auf ihre Privatkontos. Die «Limmattaler Zeitung» berichtet darüber.
Nervenzusammenbruch und Selbstanzeige
Die Frau litt an Kaufsucht. Zunächst wollte sie das abgebuchte Geld leihen, doch die Rückzahlung wurde unmöglich, da die finanziellen Mittel fehlten.
Nach einem Nervenzusammenbruch entschloss sich die Frau zu einer Selbstanzeige. Dies führte zur Anklage wegen Veruntreuung.
Seit Dezember 2023 befindet sich die Frau in psychiatrischer Behandlung. Ihr Wille, die Therapie fortzusetzen, wurde auch vom Gericht bekräftigt. In ihrem Schlusswort versprach sie, aus ihren Fehlern gelernt zu haben.
Sechs Monate Gefängnis auf Bewährung
Das Bezirksgericht Affoltern berücksichtigte bei der Urteilsfindung Kaufsucht und Selbstanzeige sowie die Tatsache, dass sie die Beweise erbracht hatte.
Auch das aufrechte Verhältnis zu ihrem Vater und ihre Therapiebereitschaft wurden als strafmildernd bewertet.
Das Bezirksgericht Affoltern verhängte laut der «Limmattaler Zeitung» eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Zudem wurden ihr die Verfahrenskosten von rund 2400 Franken auferlegt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.