Kein Schutz für Marke Bimbo QSR wegen rassistischer Bedeutung

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Lausanne,

Das Bundesgericht bestätigt: Mexikos Bimbo darf «Bimbo QSR» in der Schweiz wegen diskriminierender Bedeutung nicht eintragen lassen.

Bimbo
Das Bundesgericht bestätigt die Ablehnung der Marke «Bimbo» wegen diskriminierender Bedeutung. (Archivbild) - X / @Grupo_Bimbo

Der mexikanische Lebensmittelkonzern Bimbo kann seine Marke «Bimbo QSR» in der Schweiz nicht eintragen lassen. Das Bundesgericht hat die Ablehnung durch das Bundesverwaltungsgericht und das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum aufgrund der diskriminierenden Bedeutung des Begriffes bestätigt.

Das Bundesgericht stellte in seinem Urteil fest, dass nach Schweizer Recht die Eintragung einer Fabrik- oder Handelsmarke verweigert oder für ungültig erklärt werden kann, wenn die Marke gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstösst. Als sittenwidrig gelten insbesondere auch Namen oder Zeichen mit rassistischem Inhalt.

Firma verteidigt Marke mit Verweis auf unterschiedliche Bedeutungen

Die Lausanner Richter kamen in dem am Freitag veröffentlichten Urteil zum selben Entscheid wie das Bundesverwaltungsgericht im vergangenen Mai. Demnach ist der Begriff Bimbo «ein stark diskriminierendes Schimpfwort für Personen mit dunkler Hautfarbe».

Die Beschwerdeführerin mit Sitz in Mexiko hatte unter anderem geltend gemacht, dass das Wort Bimbo keine feste Bedeutung habe und von der deutschsprachigen Bevölkerung unterschiedlich verstanden werde. Bimbo bedeute auf Italienisch Kleinkind oder kleiner Bub. Häufig werde dieses Wort im Deutschen aber auch für Handlanger oder entsprechend dem englischen Sprachgebrauch für eine attraktive, aber nicht intelligente Frau verwendet.

Beschwerdeführerin fordert Berücksichtigung des Schweizer Sprachgebrauchs

Weiter argumentierte die Beschwerdeführerin, dass sich die Vorinstanz auf Beweismittel stütze, die keinen Bezug zur Schweiz hätten und deshalb nicht hätten berücksichtigt werden dürfen. Gemeint waren damit deutsche Onlinewörterbücher mit der Internetdomain-Endung für Deutschland, wie etwa duden.de und andere.

Diese Wörterbücher seien auf das Sprachverständnis in Deutschland zugeschnitten und eigneten sie sich nicht, um die Schweizer Bedeutung des Wortes Bimbo zu ermitteln, kritisierte die Beschwerdeführerin. Vielmehr hätte die Vorinstanz auf Wörterbücher abstellen müssen, die den Deutschschweizer Wortgebrauch von Bimbo berücksichtigen.

Bundesgericht bestätigt diskriminierende Bedeutung

Dem entgegnete das Bundesgericht, dass der Beschwerdeführerin nicht gefolgt werden könne, soweit sie diesen Onlinewörterbüchern alleine wegen ihrer Domain-Endung jede Relevanz für den schweizerhochdeutschen Sprachraum abspreche. Domain-Endungen würden keine Sprachräume abgrenzen. Sondern vielmehr der fernmeldetechnischen Zuordnung von Internetseiten zu einzelnen Ländern dienen.

Zudem beruhe der Duden zum Beispiel auf einem grossen Textkorpus, in den auch Schweizer Publikationen einfliessen würden, so das Bundesgericht. Es hält fest, dass der Duden Online dem Wort Bimbo eine herabsetzende Bezeichnung für einen Menschen mit dunkler Hautfarbe beimisst.

Endgültige Ablehnung des Markeneintrags «Bimbo»

Ferner weist das Bundesgericht drauf hin, dass in diesem Eintrag ein Hinweis auf eine abweichende Bedeutung von Bimbo in der Schweiz oder in Österreich fehlt. Der Duden gehe damit implizit davon aus, dass dieses Substantiv im gesamten deutschen Sprachraum einheitlich verwendet werde.

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hatte das Gesuch um einen Markeneintrag bereits bei dessen Einreichung Ende 2018 vorläufig abgelehnt. Mit einem Entscheid im Juli 2023 bestätigte es diese Ablehnung.

Die mexikanische Bimbo-Gruppe mit dem Schwerpunkt Backwaren gehört mit knapp 140'000 Mitarbeitenden zu den weltweit grössten Lebensmittelproduzenten. (Urteil 4A_343/2024 vom 13. Dezember 2024)

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Kommentare

User #4692 (nicht angemeldet)

Diese "Political Correctness" geht mittlerweile einfach viel zu weit. Alles wird mit Bedeutung überfrachtet, plötzlich für was vollkommen anderes verwendet oder einfach verboten. Probleme einer Wohlstandsgesellschaft, wo man sich über sowas Gedanken machen kann...

User #4198 (nicht angemeldet)

Warum werden mir andauernd Wörter in meinem Vokabular verboten?? Stellt doch gleich alles auf Cinesisch um, da gibt es diese Ausdrücke, in einer für euch verständlichen Fassung, nicht mehr. Himmelherrgott, wer sich dabei beleidigend angesprochen fühlt ist doch einfsach selber schuld und hat ganz bestimmt noch viel grössere Probleme - ES IST EIN MARKENNAME!

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