Keine Freiheit? Brian K. soll in U-Haft verlegt werden
Der bekannteste Häftling der Schweiz soll doch noch nicht freikommen. Die Staatsanwaltschaft will Brian K. wieder in U-Haft verlegen.
Das Wichtigste in Kürze
- Brian K. kommt doch noch nicht aus dem Gefängnis.
- Er sei gefährlich: Die Staatsanwaltschaft will ihn wieder in U-Haft verlegen.
- Für den seit 2017 eingesperrten 27-Jährigen droht Überhaft.
Der berühmteste Straftäter der Schweiz soll demnächst aus dem Gefängnis Pöschwies freikommen. Das war diese Woche bekannt geworden.
Brian K. alias Carlos drohte sonst Überhaft: Die bereits abgesessene Haftzeit hätte die zu erwartende Strafe bald übersteigen können.
Wende im Fall Brian: Staatsanwaltschaft will ihn in U-Haft verlegen
Es gab jedoch eine Wende im Fall Brian K. Die Anwälte vom 27-Jährigen gaben am Donnerstag bekannt, dass die Staatsanwaltschaft ihn nicht aus dem Gefängnis entlassen will. Stattdessen soll er wieder in Untersuchungshaft verlegt werden. Eine solche sei wegen eines laufenden Verfahrens beantragt worden.
Die Staatsanwaltschaft beruft sich dabei auf die Gefährlichkeit des Täters. Gemäss seinen Anwälten ist diese Einschätzung nicht zutreffend. Die angebliche Gewalt, die von ihm ausgehe, sei eine «Fata Morgana», so die Juristen vor den Medien.
Die Staatsanwaltschaft versuche mit allen Mitteln, die Wiedereingliederung vom 27-Jährigen in die Gesellschaft zu verhindern. «Ich bin sicher, dass das Recht eines Tages auf meiner Seite sein wird. Ich werde gewinnen», lässt sich Brian von seinen Anwälten zitieren.
Staatsanwaltschaft sieht Wiederholungsgefahr
Die Zürcher Behörden bestätigen die beantragte Untersuchungshaft in einer Medienmitteilung. «Der Antrag auf Anordnung der Untersuchungshaft erfolgt im Kontext eines anderen Verfahrens. Welches bei der Staatsanwaltschaft I im Zusammenhang mit Vorfällen in Vollzugseinrichtungen hängig ist.»
Brian befand sich seit Ende September 2017 durchgehend in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft in Zürich. Dort soll er 2018 Personal angegriffen und mit dem Tod bedroht haben. Ein Sammelverfahren deswegen wurde vom Bundesgericht ans Obergericht zurückgewiesen und ist seither noch hängig. Die Behörden sprechen von rund 33 Delikten, welche ihm zwischen November 2018 und Juni 2022 zu Last gelegt werden.
«Die Staatsanwaltschaft I beantragt Untersuchungshaft, weil aus ihrer Sicht zum jetzigen Zeitpunkt Wiederholungsgefahr besteht. Der Entscheid über die Anordnung von Untersuchungshaft liegt beim zuständigen erstinstanzlichen Zwangsmassnahmengericht.»
Brian: Seit 2017 durchgehend in Haft
Gemäss seinen Anwälten musste Brian 23 Stunden am Tag allein in seiner Zelle verbringen. Dies ohne jeglichen Kontakt zu anderen Gefangenen, Familienbesuche und Arzt-Untersuchungen fänden nur hinter Glas statt.
Diese Bedingungen hatten sogar die UNO auf den Plan gerufen: Gemäss Sonderberichterstatter Nils Melzer wurde die Anti-Folter-Konvention verletzt.