Ein Religionslehrer aus dem Kanton Luzern wurde letzte Woche verurteilt, weil er Kinderpornos besass. Nun äussert sich der Kirchenrat zum Urteil.
Kinderpornografie Symbolbild
Symbolbild zum Thema Kinderpornografie. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Luzerner Kantonsgericht gibt kein Berufsverbot für einen Lehrer, der Kinderpornos schaute.
  • Der Kirchenrat hat reagiert und das Arbeitsverhältnis mit dem Mann aufgelöst.
  • Der Verurteilte beteuert weiterhin seine Unschuld.
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Eine bedingte Geldstrafe von 18'000 Franken und eine Busse von 500 Franken: so lautete das Urteil des Luzerner Kriminalgerichts für einen 41-jährigen Mann. Letzte Woche wurde der Mann verurteilt, weil er 2015 Kinderpornos konsumiert hatte. Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten.

Laut «Zentralplus» arbeitete der Mann in einem 25-Prozent-Pensum bei einer Pfarrei im Kanton Luzern als Jugendseelsorger und Religionslehrer. Der Richter verzichtete trotzdem auf ein Berufsverbot gegen den 41-Jährigen. Die Begründung des Gerichts: der Mann habe die Pornografie lediglich zu Hause im privaten Umfeld geschaut. Auch hatte die Staatsanwaltschaft kein solches Verbot beantragt.

Kirchenrat äussert sich

Nun hat sich der Kirchenrat zum Fall geäussert: «Der Kirchenrat, die Anstellungsbehörde der katholischen Kirchgemeinde, hat den Religionspädagogen Mitte Juli freigestellt und das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst», so der Ratspräsident gegenüber dem Zentralschweizer Onlineportal. Zudem habe man für die Vereinbarung zur Auflösung des Anstellungsvertrages ein Krisenmanagement-Team einberufen.

Ob der Verurteilte in Berufung geht, ist nicht klar. Darum gilt das Urteil noch nicht als rechtskräftig. Laut dem Pfarreivorsteher plädiert der Religionslehrer nach wie vor auf seine Unschuld. Man habe ihm die pornografischen Inhalte untergeschoben, habe der Mann ihm gegenüber beteuert.

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