Klimaaktivist von Extinction Rebellion in Lausanne verurteilt
Ein Aktivist der Klimabewegung Extinction Rebellion wurde wegen Protesten in Lausanne zu einer Busse verurteilt. Es ist der erste in einer Reihe von Prozessen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Aktivist wurde in Lausanne zu einer bedingten Geldstrafe sowie einer Busse verurteilt.
- Er war an mehreren unbewilligten Protesten von Extinction Rebellion beteiligt gewesen,
- Rund 200 weiteren Teilnehmer sollen ebenfalls nächstens vor Gericht kommen.
Ein Aktivist der Klimabewegung Extinction Rebellion (XR) wurde am Mittwoch von einem Gericht in Lausanne verurteilt. Wegen zivilen Ungehorsams erhält er eine bedingte Geldstrafe sowie eine Busse von tausend Franken.
Der 30-jährige Mitbegründer der lokalen Gruppierungen Action Climat und XR Lausanne hatte an friedlichen aber unbewilligten Aktionen teilgenommen. Sein Einzelprozess war der Auftakt zu einer langen Reihe von Prozessen gegen insgesamt rund 200 Klimaaktivisten. Diese hatten 2019 und 2020 im Waadtländer Hauptort umstrittene Protestaktionen durchgeführt.
Aktivist blockierte bei Aktion den Verkehr
Der gebüsste Aktivist hatte an drei Aktionen in Lausanne teilgenommen. Auf einer Brücke, an einem Kreisel und an anderen Kreuzungen im Stadtzentrum ging es darum, den Verkehr zu blockieren. Der Mann wurde unter anderem wegen Behinderung von öffentlichen Dienstleistungen, Hinderung einer Amtshandlung, und Verstössen gegen die Polizeiverordnung schuldig gesprochen.
Er kassierte vom Lausanner Polizeigericht eine auf drei Jahre auf Bewährung angesetzte Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 20 Franken. Zusätzlich muss er eine Busse von 1000 Franken sowie 700 Franken Verfahrenskosten bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte will es ans Kantonsgericht weiterziehen, wie sein Anwalt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte.
Berufung auf Versammlungsfreiheit abgewiesen
Der Anwalt argumentierte vor Gericht vergeblich, sein Mandant habe lediglich friedlich demonstrieren wollen. Dieses Recht sei durch die Verfassung garantiert. Darüber hinaus stütze es sich auf vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) garantierte Grundfreiheiten, nämlich die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Der Richter liess dies jedoch nicht gelten.
Bereits im vergangenen Juni hatte das Bundesgericht die Klage von zwölf Aktivistinnen und Aktivisten abgewiesen. Diese hatten im November 2018 die Räumlichkeiten der Grossbank Credit Suisse in Lausanne besetzt. Das höchste Schweizer Gericht entschied, dass sich die Demonstranten beim ihrerseits vorgebrachten Klimanotstand nicht auf einen rechtmässigen Notstand berufen könnten.