Korruption bei SBB: Baustellenleiter vor Gericht!
Ein Baustellenleiter soll SBB-Aufträge an einen befreundeten Architekten vergeben haben. Dabei soll Schwarzgeld geflossen sein – beide landen vor Gericht.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Oltener Baustellenleiter soll jahrelang korrupt gehandelt haben.
- Angeblich verschaffte er einem Freund für Bestechungsgelder Aufträge.
- Beide müssen sich nun vor dem Bundesstrafgericht verantworten.
Mit 68 Jahren ging ein Angestellter der SBB in Olten SO in den Ruhestand. Bis dahin hatte er in der Immobilienabteilung das Amt des Baustellenleiters inne.
Wie sich herausstellte, hatte er seine Arbeit jedoch nicht rechtschaffen ausgeführt: Er soll knapp 20'000 Franken an Bestechungsgeldern angenommen haben, schreibt die «bz Basel». Im Gegenzug soll er dafür gesorgt haben, dass ein befreundeter Architekt Firmenaufträge und überhöhte Honorare erhielt.
Nun sieht er sich mit der Anklage der Bundesanwaltschaft konfrontiert und muss am Mittwoch der Verhandlung vor dem Bundesstrafgericht beiwohnen.
Die Vorwürfe: Bestechlichkeit, ungetreue Amtsausführung sowie die Verletzung von Amtsgeheimnissen.
Schwarzgeldfluss in Buchhaltung aufgeführt
Ebenso wird der aus der Region Basel stammende 61-jährige Architekt vorgeladen. In seiner Buchhaltung waren der Steuerverwaltung die Schwarzgeldzahlungen aufgefallen: Unter den Titeln «Provisionen» und «SBB» wurde das Geld auf das Schwarzgeldkonto des Baustellenleiters gebucht.
Beweise für die illegalen Absprachen der beiden Freunde fanden die Ermittler unter anderem in deren E-Mail-Verlauf. Der Baustellenleiter hatte dazu sein SBB-E-Mail-Konto genutzt.
Darüber sandte er dem Architekten unter anderem vertrauliche Dokumente von Angeboten der Konkurrenz.
Sein Freund hätte die konkurrierenden Unternehmen damit in Verhandlungen ausstechen können. Auch über Möglichkeiten, dem Architekten Aufträge zuzuspielen, wurde diskutiert. Letztlich kamen SBB-Aufträge über insgesamt 65'000 Franken über vier Jahre für den Architekten zustande.
Ungerechtfertigte Zahlungen und Provisionen
Dabei soll der Baustellenleiter über Aufträge bis 10'000 Franken selbst entscheidungsbefugt gewesen sein. Das eigentlich festgelegte Vier-Augen-Prinzip für jede Rechnung wurde laut der «bz Basel» offenbar nicht korrekt umgesetzt.
Der Architekt erhielt mutmasslich überhöhte Honorare und Auszahlungen für nicht geleistete Arbeitsstunden.
Der Baustellenleiter erhielt dafür Provisionen in bar oder per Einzahlungsschein. Während beide Freunde alle Beschuldigungen abstreiten, wollen die SBB ihre Kontrollen künftig verbessern.