Kraftwerke Oberhasli: Kein Bundesbeitrag für Erneuerung der Grimsel-Staumauer
Die Kraftwerke Oberhasli erhalten für die Erneuerung der Spitallamm-Staumauer an der Grimsel keinen Investitionsbeitrag des Bundes.
Das Wichtigste in Kürze
- Für die Erneuerung der Grimsel-Staumauer gibt es keinen Bundesbeitrag.
- Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Kraftwerke Oberhasli abgewiesen.
Die Kraftwerke Oberhasli erhalten für die Erneuerung der Spitallamm-Staumauer an der Grimsel keinen Investitionsbeitrag des Bundes. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Kraftwerke gegen diesen Entscheid abgewiesen.
Die Kraftwerke Oberhasli hatten beim Bundesamt für Energie (BFE) ein Gesuch um einen Investitionsbeitrag gestellt. Dieser beträgt rund 22,6 Millionen Franken.
Grundlage für das Gesuch bildet das Energiegesetz. Dieses sieht die Förderung erneuerbarer Energien vor, insbesondere einheimischer Anlagen.
Beim BFE und den Kraftwerken Oberhasli bestehen unterschiedliche Ansichten dazu, welche Berechnungsmethode angewendet werden muss.
Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in einem am Montag veröffentlichten Urteil, die Kraftwerke abblitzen lassen. Grund: Es seien nicht nur die Erlöse aus den Kraftwerken gleich am Grimselsee, sondern auch jene der unteren Kraftwerkstufen zu berücksichtigen.
Dies hat Auswirkungen auf die nicht amortisierbaren Mehrkosten. Diese sollen mit den Bundesbeiträgen verringert werden, damit eher in erneuerbare Energien investiert wird.
Der ganze Anlagekomplex der Kraftwerke Oberhasli umfasst im oberen Aaretal 13 Wasserkraftwerke, die durch acht Stauseen gespeist werden. Der Baustart für die neue Spitallamm-Sperre erfolgte bereits vergangenes Jahr.
Das 125 Millionen Franken teure Werk kommt vor die bestehende Staumauer zu stehen. Die heutige Mauer wird nicht abgebrochen, sondern bleibt stehen. Für den Ausgleich des Wasserspiegels wird beidseits der alten Mauer ein Ausgleichsstollen gebaut.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.