Lange Freiheitsstrafe nach tödlichem Drama in Kientaler Schlucht
Ein Berner soll zwei Liebhaber in die Kientaler Schlucht geschubst haben. Einer starb, einer überlebte. Der Täter wurde nun zu 17,5 Jahren Haft verurteilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Einem Berner wird vorgeworfen, zwei Liebhaber in eine Schlucht geschubst zu haben.
- Er wurde nun in erster Instanz zu fast zwei Jahrzehnten hinter Gitter verurteilt.
- Eines seiner Opfer hatte den Sturz überlebt und Alarm geschlagen.
Ein Berner Oberländer, der zwei seiner Liebhaber im Kiental in eine Schlucht gestossen haben soll, ist in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von 17,5 Jahren verurteilt worden. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe.
Das Gericht in Thun sah es als erwiesen an, dass der heute 65-Jährige seinen Sexualpartner, einen jungen Afghanen, im November 2019 absichtlich in die Schlucht gestossen hatte. Das Opfer überlebte den Absturz verletzt und konnte Alarm schlagen.
Dem Angeklagten wird ein zweiter, ähnlicher Fall im Mai 2019 zur Last gelegt. Das damalige Opfer kam beim Absturz ums Leben.
Ihm werden auch Sexualdelikte an Kindern und Minderjährigen vorgeworfen. Das Urteil des Regionalgerichts Thun wegen vorsätzlicher Tötung, versuchter vorsätzlicher Tötung sowie diverser Sexualdelikte kann ans Obergericht weitergezogen werden.
Richterin hielt Indizien für stichhaltig
Das Regionalgericht Thun hat den Angeschuldigten unter anderem auf Grund von Indizien schuldig gesprochen. Soweit der Angeklagte Aussagen machte, seien diese inkonsistent und widersprüchlich, kam das Gericht zum Schluss.
Zum Vorfall mit dem tödlich verletzten Liebhaber schwieg der Angeklagte. Er sagte einzig, er habe damit nichts zu tun. Das Gericht musste sich daher auf Indizien abstützen. Diese liessen eine Täterschaft des Angeklagten sehr wahrscheinlich erscheinen, sagte die Gerichtspräsidentin.
Sie stütze sich unter anderem auf Randdaten der Mobiltelefone von Opfer und mutmasslichem Täter. Diese ergaben, dass sich die beiden gekannt und zum Tatzeitpunkt in der selben Gegend aufgehalten hatten.
Beide Opfer waren junge Asylbewerber
Beide Opfer hätten dem «Beuteschema» des Angeklagten entsprochen: junge Asylbewerber, die für sexuelle Handlungen Geld entgegennahmen. Beide Taten ereigneten sich im Kiental. Auch die gesicherten Spuren vor Ort unterstützen die Annahme einer Täterschaft, kam das Gericht zum Schluss.