Langzeitbetrieb von AKW Leibstadt unter Beschuss

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Effretikon,

Anwohner rund um das AKW Leibstadt wollen vor dem Langzeitbetrieb des AKW Leibstadt eine Umweltverträglichkeitsprüfung erwirken.

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Das AKW Leibstadt soll in den Langzeitbetrieb übergehen. - keystone

Unterstützt von Umwelt- und atomkritischen Organisationen verlangen Anwohner des Atomkraftwerks Leibstadt AG vor dessen Langzeitbetrieb eine internationale Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Anwohner stützen ihre Forderung auf internationales Umweltrecht.

Das AKW Leibstadt soll nach 40 Jahren 2024 in den Langzeitbetrieb. Die 15 Anwohnerinnen und Anwohner aus der Schweiz und Deutschland reichten ein Gesuch für eine Umweltverträglichkeitsprüfung und ein öffentliches Mitspracheverfahren am Mittwoch beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) ein.

Anwohner werfen Konventionsverletzung vor

Die Schweizer Energie-Stiftung (SES), Greenpeace Schweiz und der trinationale Atomschutzverband (Tras) unterstützen das Anliegen, wie sie in einem gemeinsamen Communiqué mitteilten.

Sie werfen dem Uvek vor, mit dem Langzeitbetrieb die Aarhus- und Espoo-Konventionen zu verletzen. Gemäss den Konventionen wäre die Schweiz verpflichtet, vor dem Langzeitbetrieb eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine Konsultation der Anwohnerschaft durchzuführen, machen sie geltend.

Bundesrat sieht keinen Verstoss

Der Bundesrat stellte sich den Angaben zufolge 2021 auf den Standpunkt, dass diese Anforderungen für Schweizer AKW nicht gelten. Da die Schweiz keine Laufzeitbeschränkung kenne, könne von einer Laufzeitverlängerung keine Rede sein.

Gemäss den Anwohnern und den Organisationen widerspricht dies dem Sinn der Konventionen aber klar. Das Uvek versuche, eine eine tatsächliche Laufzeitverlängerung am Gesetz vorbei zu schmuggeln und heble so die demokratischen Mitspracherechte der Bevölkerung aus.

Die Espoo-Konvention der Vereinten Nationen (Uno) hält fest, dass ein Land grenzüberschreitende Umweltfolgen einer Anlage erhebt und Nachbarländer darüber informiert. Die Aarhus-Konvention regelt den Zugang zu Informationen, die öffentliche Mitsprache und den Zugang zu Gerichten in Umweltfragen.

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Kommentare

User #2520 (nicht angemeldet)

sind bestimmt Gummihälse

User #1455 (nicht angemeldet)

Wegen 15 Nasen, lächerlich

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