Lawinenunglück im Prättigau GR: Strafverfahren gegen Skitourenleiter wiederaufgenommen

Keystone-SDA
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Chur,

2015 ereignete sich ein Lawinenunglück im Prättigau GR mit fünf Toten. Das eingestellte Strafverfahren wird jetzt wiederaufgenommen. Im Fokus steht erneut der Verdacht auf fahrlässige Tötung gegen den ehrenamtlichen Skitourenleiter des Schweizer Alpenclubs (SAC)

schweizerische rettungsflugwacht
Zwei Helikopter der Rettungsflugwacht Rega und einer der Heli Bernina im Einsatz nach dem Lawinenunglück am Piz Vilan im Prättigau GR im Jahr 2015. - REGA

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Jahr 2015 ereignete sich im Prättigau GR ein Lawinenunglück. Dabei starben fünf Personen.
  • Das eingestellte Strafverfahren gegen den Skitourenleiter wurde wiederaufgenommen.
  • Im Fokus steht erneut der Verdacht der fahrlässigen Tötung gegen den Skitourenleiter des Schweizer Alpenclubs.

Das eingestellte Strafverfahren zum Lawinenunglück im Prättigau GR im 2015 mit fünf Toten wird wieder aufgenommen. Die Strafuntersuchung wird aufgrund von zwei Beschwerden gegen die Einstellung des Verfahrens beim Bündner Kantonsgericht wieder aufgenommen, wie Maurus Eckert, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Graubünden, am Donnerstag zu einem Artikel in der «Südostschweiz» sagte. Die Beschwerden von Hinterbliebenen von vier Todesopfern wurden vor Kurzem vom Kantonsgericht gutgeheissen.

Es sei davon auszugehen, dass das Verhalten des Tourenleiters unter Berücksichtigung der Wetter- und Lawinensituation vertretbar gewesen und nicht zu beanstanden sei, schrieb die Staatsanwaltschaft. Bei ihrer Einschätzung stützte sich die Staatsanwaltschaft insbesondere auf ein Gutachten von Sachverständigen des WSL-Instituts für Schnee- und Lawinenforschung SLF.

Zwei Hauptszenarien

Entweder wird die Untersuchung erneut eingestellt oder aber der Tourenleiter wird diesmal angeklagt.

Acht Personen verschüttet

Beim Unfall am Piz Vilan im Prättigau GR waren acht Personen einer SAC-Skitourengruppe aus dem Aargau bei der Abfahrt Richtung Seewis von einer Lawine erfasst worden. Der an erster Stelle fahrende Tourenleiter war von der Lawine nicht erfasst worden.

Bei ihrer Einschätzung stützte sich die Staatsanwaltschaft insbesondere auf ein Gutachten von Sachverständigen des WSL-Instituts für Schnee- und Lawinenforschung SLF.

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