Lernende wiederholt gekniffen: Restaurant-Betreiber verurteilt

Keystone-SDA
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Lausanne,

Ein Luzerner Restaurant-Besitzer ist verurteilt worden, weil er eine Lernende mehrmals gegen ihren Willen berührte. Mit seinen Rügen blitzte der Mann ab.

Luzern
Ein Luzerner Restaurant-Betreiber hat eine Lernende gegen ihren Willen wiederholt in die Taille gekniffen und wurde deshalb verurteilt. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Restaurant-Betreiber hat eine Lernende mehrmals in die Taille gekniffen.
  • Obwohl die junge Frau erklärte, sie wolle das nicht, hörte er nicht damit auf.
  • Vor Gericht meinte er, es spiele keine Rolle, dass sie ihn gebeten habe, aufzuhören.
  • Nun wurde der Mann zu einer Busse von 500 Franken verurteilt.

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Luzerner Restaurant-Betreibers wegen mehrfacher Tätlichkeiten bestätigt. Der Mann kniff eine Lernende wiederholt in die Taille und klopfte ihr immer wieder mit einem Notizblock auf den Hintern. Obwohl die junge Frau ihrem Chef sagte, dass sie dies nicht wolle, hörte der Mann nicht damit auf.

Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor. Die Lausanner Richter bestätigen den Entscheid des Luzerner Kantonsgerichts, das den Mann zu einer Busse von 500 Franken verurteilte.

In seinem Urteil hält das Bundesgericht fest, die wiederholten Tathandlungen seien eine physische Einwirkungen, die über das allgemein übliche und gesellschaftlich geduldete Mass hinaus gingen. Das Gesetz verlange nicht, dass die betroffene Person Schmerzen empfinde. Es reiche ein deutliches Missbehagen.

Restaurant-Betreiber: Aussagen der Lernenden «spielen keine Rolle»

Unter Berücksichtigung des Alters und der Position des Beschwerdeführers könne davon ausgegangen werden, dass die Lernende sich deutlich unwohl fühlte wegen der unerwünschten Berührungen.

Der Restaurant-Betreiber argumentierte vor Bundesgericht unter anderem, es spiele für die juristische Beurteilung keine Rolle, dass die junge Frau gesagt habe, sie wolle diese Berührungen nicht.

Damit habe sie lediglich ein subjektives Empfinden kundgetan. Dies lässt das Bundesgericht jedoch nicht gelten. Es hat auch die weiteren Rügen des Mannes klar abgewiesen.

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