Stadt Luzern

Luzern: Kita-Mitarbeiter (30) vergreift sich an Mädchen (3)!

Marie Augustin
Marie Augustin

Luzern,

In einer Luzerner Kita machte sich ein Mitarbeiter der mehrfachen Schändung schuldig. Der Fall wurde vor dem Luzerner Kriminalgericht verhandelt.

Kita Mitarbeiter Mädchen missbraucht
In der Kita vertrauen wir unsere Kinder den Betreuern an – ein Mitarbeiter in Luzern nutzte dieses Vertrauen schamlos aus. (Symbolbild) - depositphotos.com

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Kita-Mitarbeiter missbrauchte das in ihn gesetzte Vertrauen im Umgang mit Kindern.
  • Der Mann filmte sich teilweise bei den Übergriffen, er gab vor Gericht alle Taten zu.
  • Des Landes verwiesen wurde der 30-jährige Deutsche nicht.

Ein 30-jähriger Deutscher war von März bis Oktober 2023 für die persönliche Betreuung der Kinder in einer Luzerner Kita zuständig. Im August entblösste und berührte er im Schlafzimmer der Kita ein damals dreijähriges Mädchen. Bei der Tat filmte er sich.

Wie «Zentralplus» berichtet, erfolgte im Oktober ein zweiter Vorfall der Art. Das betroffene Mädchen musste sich offenbar noch am Tag der Tat im Spital untersuchen lassen. Am Tag darauf wurde der Mann verhaftet.

Vor dem Luzerner Kriminalgericht wurde er nun wegen mehrfacher Pornografie, mehrfacher Schändung und mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind verurteilt. Auch fand die Polizei bei einer Hausdurchsuchung des Kita-Mitarbeiters über sieben Gramm Kokain. Der Drogenbesitz wird als weiterer Anklagepunkt aufgegriffen.

Alle Taten gestanden – bedingte Haftstrafe

Der 30-Jährige hat alle Taten zugegeben. Über eine Zivilforderung hat er bereits 15'000 Franken an das Opfer entrichtet.

Kita Mitarbeiter Mädchen missbraucht
Der Mann musste sich vor dem Kriminalgericht Luzern verantworten. (Archivbild) - keystone

Vom Kriminalgericht wurde der Mann, der laut «Zentralplus» stellvertretender Kita-Leiter gewesen sein soll, zu einer Freiheitsstrafe verurteilt: Von den zwei Jahren und elf Monaten sass er bereits 335 Tage im vorzeitigen Strafvollzug ab. Die weiteren zwei Jahre unterliegen bedingt einer Probezeit von zwei Jahren.

Kein Landesverweis ausgesprochen

Für ihn gilt nun ein lebenslanges Tätigkeitsverbot für die Arbeit mit Kindern. Er muss zudem eine Therapie machen und die Gerichtskosten von knapp 20'000 Franken tragen.

Des Landes verwiesen wurde der 30-Jährige allerdings nicht.

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