Vergewaltigung! Mann (29) rächt sich an Freundin mit Sexarbeiterin
Ein Mann aus Luzern ist wegen Vergewaltigung und weiterer Sexualdelikte zu über drei Jahren Haft verurteilt worden. Er verging sich an einer Sexarbeiterin.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach Vergewaltigung einer Sexarbeiterin muss ein Italiener über drei Jahre ins Gefängnis.
- Der damals 29-Jährige bedrohte sie mit einer Waffe und zwang sie zum Geschlechtsverkehr.
- Nach der Haftstrafe beginnen zudem noch zehn Jahre Landesverweis.
Im Januar 2020 suchte ein damals 29-jähriger Mann online eine Prostituierte. Während dem Treffen mit der Frau kam es zur Eskalation, wie «Zentralplus» berichtet. Das Portal beruft sich dabei auf ein Urteil des Luzerner Kriminalgerichts.
Am selben Tag wurde der Italiener darüber unterrichtet, dass seine Freundin das gemeinsame Kind abtreiben wolle.
Der Mann und die Sexarbeiterin hatten zunächst einvernehmlichen Sex. Als die Sexarbeiterin ihm sagte, dass er zu grob sei, griff er zu einer Pistole, die auf dem Nachttisch lag.
Eskalation der Situation
Der Mann vergewaltigte die Sexarbeiterin daraufhin. Laut dem Urteil des Luzerner Kriminalgerichts hat die Frau während des Übergriffs grosse Angst und Schmerzen verspürt. Nach der Tat meldete sie sich umgehend bei ihrer Vorgesetzten, die die Polizei informierte.
Die Polizei nahm den Täter in seiner Wohnung fest. Die Ermittler entdeckten zudem unter anderem noch auf dem Handy des Mannes Bilder von sexuellen Handlungen mit Tieren und Kindern. Auch Gewaltdarstellungen wurden entdeckt.
Das Kriminalgericht sprach den Italiener unter anderem der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung schuldig. Zusätzlich wurde er wegen Verstössen gegen das Waffengesetz und den Besitz von Drogen verurteilt.
Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Darüber hinaus muss der Mann eine Geldstrafe von 5400 Franken zahlen und die Verfahrenskosten von rund 26'500 Franken tragen. Nach seiner Haftstrafe wird er zudem für zehn Jahre aus der Schweiz ausgewiesen.
Forderung nach Genugtuung
Die Sexarbeiterin verlangte zusätzlich noch eine Genugtuung. Das Luzerner Kriminalgericht sprach laut «Zentralplus» diese in Höhe von 15'000 Franken zu.
Für weitere Schadensersatzforderungen wird die Frau an den Zivilrichter verwiesen, um ihre Ansprüche geltend zu machen.