Haft

Yverdon VD: 20 Jahre Haft für Mörder einer Jugendlichen

Keystone-SDA
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Yverdon-les-Bains,

Ein 22-jähriger Mann muss wegen des Mordes an seiner damaligen Freundin in Yverdon VD im Jahr 2019 für 20 Jahre ins Gefängnis. Die Berufung wurde abgelehnt.

kantonsgericht waadt lausanne
Das Kantonsgericht des Kantons Waadt in Lausanne hat die Berufung abgelehnt und das Urteil gegen den heute 22-Jährigen Afghanen bestätigt, der Ende 2019 in Yverdon VD seine damalige Freundin ermordet hatte. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ende 2019 ist eine 17-Jährige in Yverdon VD von ihrem damaligen Freund ermordet worden.
  • Der Täter wurde daraufhin zu 20 Jahren Haft und anschliessender Verwahrung verurteilt.
  • Dagegen legte der heute 22-Jährige Berufung ein, welche nun aber abgelehnt wurde.

Ende 2022 wurde in Yverdon VD ein 22-jähriger Afghane zu 20 Jahren Haft und anschliessender ordentlicher Verwahrung verurteilt. Er hatte im Dezember 2019 eine 17-jährige Jugendliche getötet. Nun hat das Waadtländer Kantonsgericht im Berufungsprozess das Urteil bestätigt.

«Die Berufung wurde abgelehnt», sagte Manuela Ryter Godel, Anwältin der Familie des Opfers, am Dienstag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Zuvor hatte es eine Meldung von «20 Minuten» gegeben. Das sei natürlich eine riesige Erleichterung für die Familie des Opfers.

Bisher sei den Parteien erst das Urteilsdispositiv mitgeteilt worden, die Urteilsbegründung stehe noch aus. Sie soll in einigen Wochen folgen. Die Anwältin vermutet, dass der Fall ohnehin wohl vom Anwalt des Verurteilten bis vor Bundesgericht weitergezogen wird.

Jugendliche wurde von ihrem damaligen Freund erdrosselt

Der Angeklagte hatte die Jugendliche, mit der er eine Liebesbeziehung unterhalten hatte, mit Schnürsenkeln erdrosselt. Anschliessend versteckte er die Leiche im Schilf am Seeufer von Yverdon.

Die junge Frau aus Baulmes war am 27. Dezember 2019 zunächst als vermisst gemeldet worden. Nach mehrtägiger Suche wurde ihre Leiche am 6. Januar im Sumpfgebiet des Canal de Bey in Yverdon entdeckt.

Ein Geständnis des Verbrechens widerrief er und bestritt die Tat sowohl in erster Instanz wie nun auch im Berufungsprozess. Sein Anwalt machte geltend, dass es keine verwertbaren Beweise gebe, welche die Schuld seines Mandanten bestätigten.

Die Staatsanwältin sprach dagegen von «einem Berg von Beweisen», so DNA-Spuren an den Schnürsenkeln. Motiv der Tat sei gewesen, dass die junge Frau den Angeklagten habe verlassen wollen. Aufgrund der Persönlichkeitsstörungen des Angeklagten hatte die Anklägerin neben der 20-jährigen Haftstrafe auch eine Verwahrung des Täters gefordert.

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