Mann zeigt Nachbarin (35) an – sie lag nackt in seinem Bett!

Ines Biedenkapp
Ines Biedenkapp

Baden,

Eine 35-jährige Frau aus Neuenhof AG bedrängte ihren Nachbarn mehrfach. Statt Erfolg zu haben, kassierte sie eine Geldstrafe.

Eine Frau im Bett
Eine 35-jährige Frau aus Neuenhof bedrängte ihren Nachbarn mehrfach. Statt Erfolg zu haben, kassierte sie eine Geldstrafe. (Symbolbild) - depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine 35-Jährige bedrängte ihren Nachbarn sexuell auf unerwünschte Weise.
  • Dieser zeigt sie nach mehreren Vorfällen an.
  • Nun muss sie insgesamt 1700 Franken berappen.

Ein aussergewöhnlicher Fall von sexueller Belästigung ereignete sich in einem Mehrfamilienhaus in Neuenhof im Kanton Aargau.

Eine Frau machte ihrem Nachbarn wiederholt unerwünschte Avancen, die er jedoch stets ablehnte. Der Mann zeigte sie schliesslich an, wie das «Badener Tagblatt» berichtet.

Flirt statt persönliche Probleme

Im November schaffte es die Nachbarin in die Wohnung des Mannes. Er nahm damals an, sie wolle über persönliche Probleme sprechen. Doch wenig später stand die Frau bereits nur noch in Dessous vor ihm und versuchte ihn zu küssen.

Trotz seiner Ablehnung setzte sie ihre Annäherungsversuche fort. Sie ging sogar so weit, dass sie sich ins Bett legte und dort komplett auszog.

Sollte sexuelle Belästigung härter bestraft werden?

Der Mann wies sie jedoch weiterhin ab. Gemäss rechtskräfitgem Strafbefehl gab er später an, er habe kurz darüber nachgedacht, ihren Avancen nachzugeben.

Geschenke, Briefe und Bilder

Auch nach diesem Vorfall gab die Nachbarin nicht auf. Sie überhäufte ihren Nachbarn mit Geschenken, freizügigen Fotos und anzüglichen Nachrichten. Der Mann zeigte sie schliesslich an.

Die Staatsanwaltschaft verurteilte mithilfe eines Strafbefehls die Frau laut «Badener Tagblatt» nun wegen sexueller Belästigung und Hausfriedensbruch. Letzterer Tatbestand ergab sich, da sie im Dezember in seine Wohnung eindrang und diese trotz Aufforderung nicht verliess.

Der 35-Jährigen wurde eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 40 Franken aufgebrummt. Dazu kommt eine Busse von 900 Franken und eine Strafbefehlsgebühr von 800 Franken. Der Gesamtbetrag, der sofort gezahlt werden muss, beläuft sich somit auf 1700 Franken.

Kommentare

User #2600 (nicht angemeldet)

Erinnert mich irgendwie an Rose, von Two and a half Man :-)) .Da sollte man eigentlich den Ankläger verhaften!

User #3558 (nicht angemeldet)

Ich finde es gut, dass er eine Anzeige machte, weil das geht gar nicht, nicht dolerier bar.

Weiterlesen

dating
56 Interaktionen
Belästigung
sexuelle belästigung
4 Interaktionen
Neue Studie
Sexismus
«Schöne Frau»
Immobilien
83 Interaktionen
Immobilien

MEHR AUS BADEN