Gericht

Mann zieht vor Gericht, weil er weniger verdient als Frau

Katharina Lehmann
Katharina Lehmann

Liestal,

Aufregung in der Psychiatrie Baselland: Ein Mann klagte aufgrund von Lohndiskriminierung, da seine Kollegin 19'000 Franken mehr verdiente.

gericht Gleichberechtigung
Ein Basler Psychologe klagte wegen Lohndiskriminierung – das Kantonsgericht entschied einstimmig dagegen. (Symbolbild) - depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen angeblicher Lohndiskriminierung zog ein Mann in Baselland vor Gericht.
  • Der Verdienstunterschied zu seiner Kollegin in gleicher Position lag bei 19'000 Franken.
  • Das Kantonsgericht entschied in zweiter Instanz einstimmig gegen die Klage.

In der Schweiz ist das Thema Lohndiskriminierung regelmässig präsent. Meistens, weil Frauen in gleicher Position weniger verdienen als Männer.

In der Psychiatrie Baselland fühlte sich nun aber ein Psychologe von seinem Arbeitgeber benachteiligt, weil er weniger als eine Kollegin verdiente.

Psychiatrie Baselland
Die Psychiatrie Baselland in Liestal. - zvg

Wie die «Basler Zeitung» berichtet, arbeiteten beide in leitenden Funktionen in der Psychiatrie.

Beruflicher Hintergrund

Nur: Der Mann sei bereits in den Anstellungsgesprächen unzufrieden mit dem Lohnvorschlag gewesen, heisst es. Die Psychiatrie Baselland erhöhte den Lohn, doch die Lohnunterlegenheit im Vergleich zu seiner Kollegin blieb.

Diese war bei ihrem Stellenantritt zehn Jahre älter und hatte bereits fünf Jahre Erfahrung in der Position.

Alter und Berufserfahrung zählen

Der Psychologe sah seine Qualifikationen nicht ausreichend anerkannt. Er warf der Institution vor, den Einstiegslohn hauptsächlich auf Basis von Alter und Berufserfahrung festzulegen.

Dies führe zu einer indirekten Diskriminierung von Männern.

Gerichtsentscheidung

Nach erfolgloser Schlichtung ging der Fall vor das Kantonsgericht, so die «BaZ». Dieses entschied einstimmig, dass Alter und Berufserfahrung keine geschlechtsspezifische Diskriminierung darstellen.

Bist du mit deinem Lohn zufrieden?

Der Richter betonte, dass das Lohnsystem keinen Hinweis auf eine solche Diskriminierung enthält.

Das Gericht sanktionierte den Psychologen zudem wegen bös- oder mutwilliger Prozessführung. Er muss 500 Franken bezahlen.

Kommentare

User #3652 (nicht angemeldet)

Funicello und Co haben ihre Stimme verloren.

User #3733 (nicht angemeldet)

Umgekehrt hätte die Frau die 19000 zu hundert Prozent und dazu noch eine Prozessentschädigung bekommen. Weil heute die sozialen wie auch die Mainstream Medien soviel Druck auf Richter wie auch auf Politiker ausüben können. Dafür würde es heute Leute mit sehr viel Rückgrat brauchen, werden aber leider manchmal auch bewusst nicht in diese Positionen gewählt.

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