Mann zieht vor Gericht, weil er weniger verdient als Frau
Aufregung in der Psychiatrie Baselland: Ein Mann klagte aufgrund von Lohndiskriminierung, da seine Kollegin 19'000 Franken mehr verdiente.
Das Wichtigste in Kürze
- Wegen angeblicher Lohndiskriminierung zog ein Mann in Baselland vor Gericht.
- Der Verdienstunterschied zu seiner Kollegin in gleicher Position lag bei 19'000 Franken.
- Das Kantonsgericht entschied in zweiter Instanz einstimmig gegen die Klage.
In der Schweiz ist das Thema Lohndiskriminierung regelmässig präsent. Meistens, weil Frauen in gleicher Position weniger verdienen als Männer.
In der Psychiatrie Baselland fühlte sich nun aber ein Psychologe von seinem Arbeitgeber benachteiligt, weil er weniger als eine Kollegin verdiente.
Wie die «Basler Zeitung» berichtet, arbeiteten beide in leitenden Funktionen in der Psychiatrie.
Beruflicher Hintergrund
Nur: Der Mann sei bereits in den Anstellungsgesprächen unzufrieden mit dem Lohnvorschlag gewesen, heisst es. Die Psychiatrie Baselland erhöhte den Lohn, doch die Lohnunterlegenheit im Vergleich zu seiner Kollegin blieb.
Diese war bei ihrem Stellenantritt zehn Jahre älter und hatte bereits fünf Jahre Erfahrung in der Position.
Alter und Berufserfahrung zählen
Der Psychologe sah seine Qualifikationen nicht ausreichend anerkannt. Er warf der Institution vor, den Einstiegslohn hauptsächlich auf Basis von Alter und Berufserfahrung festzulegen.
Dies führe zu einer indirekten Diskriminierung von Männern.
Gerichtsentscheidung
Nach erfolgloser Schlichtung ging der Fall vor das Kantonsgericht, so die «BaZ». Dieses entschied einstimmig, dass Alter und Berufserfahrung keine geschlechtsspezifische Diskriminierung darstellen.
Der Richter betonte, dass das Lohnsystem keinen Hinweis auf eine solche Diskriminierung enthält.
Das Gericht sanktionierte den Psychologen zudem wegen bös- oder mutwilliger Prozessführung. Er muss 500 Franken bezahlen.