Masernausbruch in Asylunterkunft: Keine weiteren Fälle
Nach dem Masernausbruch in einer Asylunterkunft in Laufenburg AG sind keine neuen Erkrankungen gemeldet.
Nach dem Ausbruch von Masern in der Asylunterkunft Laufenburg im Kanton Aargau sind bislang keine weiteren Personen erkrankt. Zwei Kinder befinden sich den Behörden zufolge weiterhin in Spitalpflege. Um das Ausbreiten der hochansteckenden Krankheit zu verhindern, verhängte der Kanton Quarantäne.
Für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Betreuungsteam der Unterkunft gilt eine Quarantäne von 21 Tagen, sofern sie nicht einen Impfnachweis erbringen oder ihre Immunität durch eine überstandene Krankheit gegeben ist. Dies teilte das kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Donnerstag mit.
In der Zwischenzeit seien 17 Personen wieder aus der Quarantäne entlassen worden. In der Unterkunft befänden sich keine isolierten Personen, hiess es.
Die beiden positiv getesteten Kinder seien der Unterkunft erst kurz vor ihrer Erkrankung zugeteilt worden. Sie hätten noch keine Schule besucht.
Quarantäneregeln und Betreuungsmassnahmen
Die unter Quarantäne gestellten Geflüchteten hätten die Möglichkeit, den abgegrenzten Aussenbereich der Unterkunft zu nutzen. Der Kantonale Sozialdienst und die Securitas AG stellten die Betreuung der Unterkunft rund um die Uhr sicher.