McLaren-Raser von 2019 erhält geringere Strafe vor Obergericht
In Dornach SO fuhr 2019 ein McLaren-Raser einen Velofahrer frontal an. Während der Velofahrer schwer verletzt wurde, erhält der Raser nun ein milderes Urteil.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Raser, der 2019 einen Radfahrer in Dornach SO schwer verletzte, erhält mildere Strafe.
- Das Solothurner Obergericht wertet das Manöver als fahrlässige, schwere Körperverletzung.
- Das Amtsgericht Dorneck-Thierstein ging 2021 von versuchter vorsätzlicher Tötung aus.
Im Juni 2019 fuhr in Dornach SO ein 27-jähriger Jurassier mit überhöhter Geschwindigkeit in einen korrekt entgegenkommenden Velofahrer. Dieser wurde dabei schwer verletzt.
Vor dem Solothurner Obergericht erhielt der Autofahrer nun ein glimpflicheres Strafmass als 2021 vor dem Amtsgericht Dorneck-Thierstein. Anstatt drei Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe unbedingt erhielt er drei Jahre teilbedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren. Das schreibt die «bz Basel».
Das Solothurner Obergericht wertete nämlich das Manöver des Autofahrers als fahrlässige schwere Körperverletzung und nicht als versuchte vorsätzliche Tötung.