Medizinalcannabis soll einfacher verschrieben werden können

Keystone-SDA
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Bern,

Cannabishaltige Arzneimittel sollen in Zukunft einfacher verschrieben werden können. Die zuständige Nationalratskommission stimmte der Gesetzesänderung zu.

Cannabis hanf
Blätter von Hanf. (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Ärzte sollen Medizinalcannabis einfacher verschreiben können in der Zukunft.
  • Die zuständige Nationalratskommission stimmte einer entsprechenden Gesetzesänderung zu.

Wer auf Cannabisarzneimittel angewiesen ist, soll diese einfacher bei der Ärztin oder dem Arzt beziehen können. Die zuständige Nationalratskommission ist dem Vorschlag des Bundesrats gefolgt und hat die entsprechende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes gutgeheissen.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) stimmte der Gesetzesänderung mit 22 zu 3 Stimmen zu. Das teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit.

Cannabis Pilotprojekt
Cannabis-Anbau für medizinische Zwecke. - dpa

Die Gesetzesänderung sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte Cannabisarzneimittel direkt auf Rezept verschreiben können. Heute müssen sie vor einer Verschreibung eine Ausnahmebewilligung beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) einholen.

Dieses Bewilligungsverfahren sei nicht mehr adäquat, weil die Nachfrage nach solchen Verschreibungen hoch sei, argumentieren Bundesrat und Kommission. So könne es sein, dass chronisch Kranke lange auf die Bewilligung des BAG warten müssten.

Monitoring durch das BAG

Mit dem Gesetz werden Ärztinnen und Ärzte jedoch auch verpflichtet, Behandlungen dem BAG zu melden. Die SGK-N verlangt, dass beim Monitoring durch das BAG insbesondere auch Daten zu den Nebenwirkungen erhoben werden sollen.

In der Gesetzesänderung geregelt wird auch der Anbau, die Herstellung, die Verarbeitung und der Handel von medizinisch genutztem Cannabis. Als Bewilligungsbehörde ist Swissmedic vorgesehen.

Die Frage, wer die ärztlich verschriebenen Cannabisprodukte bezahlt, ist in dem Gesetz nicht geregelt. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat.

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