Eine knappe Mehrheit der Solothurner Alters- und Pflegeheime lehnt Sterbehilfeorganisation den Zutritt ab. Die Institutionen können gemäss einer kantonalen Richtlinie selbst über den Zutritt der Organisationen entscheiden.
Betreuung
Arbeitnehmerinnen im Haushaltsdienst, die gebrechliche Personen rund um die Uhr betreuen, sollen über einen Normalarbeitsvertrag besser geschützt werden. (Symbolbild) - Pixabay
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Eine Umfrage des Amts für soziale Sicherheit unter den 47 Alters- und Pflegeheimen im Kanton ergab, das 42 Prozent der Heime Sterbehilfeorganisationen den Zutritt in Ausnahmefällen gewähren. Knapp 47 Prozent lehnen dies ab, bei 11 Prozent steht der Entscheid noch aus. Das teilte die Solothurner Staatskanzlei am Dienstag mit.

Die Heime nennen unterschiedliche Gründe für oder gegen einen Zutritt. Dafür spreche, dass Bewohnerinnen und Bewohner vermehrt selbstbestimmt mit dem Sterben umgehen wollten. Heime, die sich dagegen entschieden hätten, führten ethische, moralische und religiöse Gründe auf.

Einzelne Heime weisen gemäss Angaben der Staatskanzlei auch darauf hin, dass Suizidhilfe oft gar nicht möglich sei, weil die meisten ihrer Bewohnerinnen und Bewohner nicht mehr urteils- und handlungsfähig seien.

Einig seien sich die Alters- und Pflegeheime, dass der Suizid von Bewohnerinnen und Bewohner die Ausnahme bleiben solle. Sterbende sollten eine Palliativversorgung erhalten, die ein würdevolles und natürliches Sterben ermögliche.

Den Alters- und Pflegeheime stellen sich im Umgang mit sterbewilligen Bewohnerinnen und Bewohner und dem Zulassen von Freitotbegleitungen komplexe Fragen. Das Amt für soziale Sicherheit unterstützt die Heime mit juristischer Beratung und Informationen.

In den letzten Jahren haben einzelne Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen den Wunsch geäussert, die Dienstleistung einer Sterbehilfeorganisation in den Räumlichkeiten des Heims zu nutzen, wie die Staatskanzlei festhält.

Organisationen wie Exit oder Dignitas bieten neben Beratungen sogenannte Freitodbegleitungen an. Dabei wird eine tödliche Substanz vermittelt, welche Personen, die sterben möchten, ohne Fremdeinwirkung selber einnehmen können.

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