Über 45 Prozent der überprüften Mietzinserhöhungen sind laut dem Mieterverband ungerechtfertigt. Die Mieterinnen und Mieter bleiben verunsichert.
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Unerfreuliche Nachrichten: Derzeit erhalten zahlreiche Mieterinnen und Mieter Briefe mit Mietzinserhöhungen von ihren Verwaltungen. Offenbar sind diese oftmals ungerechtfertigt. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Immer mehr Mieter erhalten einen Brief mit der Ankündigung einer Mietzinserhöhung.
  • Oftmals sind sie unsicher, ob diese rechtmässig ist.
  • Deshalb wenden sie sich an den Mieterverband – dieser deckt unrechtmässige Fälle auf.
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Man spürt die Unsicherheit der Mieterinnen und Mieter.

Seit der Anhebung des Referenzzinssatzes haben die Anfragen beim Mieterverband deutlich zugenommen. Ulla Blume, Geschäftsleiterin Deutschschweiz, und Patrizia Bernasconi vom Mieterverband Basel bestätigen dem «Tagesanzeiger» den Anstieg der Anfragen im Zusammenhang mit Mietzinserhöhungen.

Hat Ihre Verwaltung eine Mietzinserhöhung angekündigt?

Mit dem Mietzinsrechner des Mieterverbands können Mieter überprüfen, ob die angekündigte Mietzinserhöhung rechtmässig ist. Seit dem 5. Juni ist die Nutzung des Rechners stark angestiegen, und es wird erwartet, dass dieser Trend noch anhält.

Erschreckend: Bereits jetzt zeigt sich, dass über 45 Prozent der überprüften Erhöhungen wohl ungerechtfertigt sind.

Sind Mietzinserhöhungen rechtmässig?

Laut Florian Gloor, Rechtsexperte beim Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz, besteht ein hoher Beratungsbedarf in Bezug auf Mietzinserhöhungen. Rund 80 Prozent der Anfragen würden derzeit dieses Thema betreffen.

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Wer eine Mietzinserhöhung angekündigt gekriegt, darf diese innert 30 Tagen anfechten. (Symbolbild) - keystone

Als Grund dafür nennt er die Angst der Mieterinnen und Mieter. Häufig seien sie verunsichert, ob die Erhöhung auch rechtmässig ist. «Zu erkennen, ob die Mietzinserhöhung korrekt berechnet worden ist, ist nicht banal», erklärt er gegenüber dem «Tagesanzeiger».

30-Tage-Frist für Anfechtung

Generell haben Mieter 30 Tage Zeit, um eine Mietzinserhöhung anzufechten. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem der eingeschriebene Brief beim Empfänger oder der Empfängerin ankommt.

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