Mietzahlung bei Homeoffice wird Ausnahme bleiben
Das Bundesgericht verdonnerte ein Firma, ihrem Angestellten im Homeoffice einen Mietanteil zu zahlen. Wird das Usus? Der Experte für Arbeitsrecht verneint klar.
Das Wichtigste in Kürze
- Am Wochenende wurde ein Bundesgerichtsurteil betreffend Homeoffice publik.
- Dieses zwang eine Firma dazu, ihrem Mitarbeiter einen Teil der Wohnmiete zu bezahlen.
- Rechtsanwalt Boris Etter glaubt nicht, dass dies nun zur Regel wird.
- Trotzdem empfiehlt der Experte Arbeitgebern, das Thema Homeoffice rasch zu regeln.
150 Franken für die Monatsmiete der Wohnung. So viel musste eine Aargauer Treuhandfirma ihrem Mitarbeiter zahlen, der im Homeoffice arbeitete. Das Urteil des Bundesgerichts vom 23. April 2019 wurde durch die Sonntagszeitung publik gemacht.
Homeoffice ist spätestens seit Beginn des Corona-Lockdowns wieder in aller Munde. Nach der Überwindung der Krise wird die sogenannte Telearbeit noch zunehmend an Bedeutung gewinnen. Noch mehr Unternehmen werden vermutlich die Möglichkeit des Home Office anbieten.
Das lässt die Frage zu, ob nach dem Bundesgerichtsurteil eine Mietbeteiligung vieler Arbeitgeber gang und gäbe wird. Boris Etter verneint klar. Der Rechtsanwalt ist Inhaber einer Kanzlei in Zürich, die sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat.
«Nur noch Homeoffice ist Zukunftsmusik»
«In der Regel haben Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber und nutzen Homeoffice freiwillig und nur zu einem geringen Teil. Der Arbeitgeber stellt den Arbeitsplatz und die Arbeitsmittel ja zur Verfügung.» Anders könne es hingegen aussehen, wenn Unternehmen ganz auf feste Arbeitsplätze verzichten und zu hundert Prozent Homeoffice betreiben. «Das ist aber in der Schweiz noch absolute Zukunftsmusik», so Etter.
Der Experte empfiehlt Arbeitgebern, das Thema Homeoffice nun rasch und proaktiv zu regeln. Denn: «Unternehmen, die dies nicht tun, setzen sich einem erhöhten Risiko von Auslagenersatz-Forderungen von Mitarbeitern aus.»
Im Obligationenrecht bieten sich die rechtlichen Grundlagen für die Regelung der arbeitsrechtlichen Verhältnisse. Im behandelten Fall am Bundesgericht bestand zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gar keine solche Regelung. Seine Berufserfahrung zeige ihm, dass Homeoffice in Arbeitsverträgen und Reglementen generell bisher ungenügend geregelt wurde.
Offene Fragen
Gemäss Etter werden sich ausgehend vom Bundesgerichtsurteil zukünftig weitere Fragen stellen. Werden Mietkosten nur für eigentliche Arbeitszimmer vergütet oder auch bei Arbeit auf dem Sofa in der Stube? Gibt es eine Höchstgrenze für die Vergütung von privaten Mietkosten und wie wird diese allgemeingültig definiert? Wie wird die Vergütung der Nutzung von privaten Räumlichkeiten geregelt, welche im Eigentum stehen?
Es sind Fragen, mit denen sich die Gerichte beschäftigen werden, wenn es zu Streitfällen kommen sollte. Oder aber die Politik springt in die Bresche und nimmt die offenen Punkte auf.