Mit Champagnerdiebstählen Lebensunterhalt verdient
Ein 44-jähriger Rumäne hat im grossen Stile Champagner- und Whiskyflaschen gestohlen und diese an Kioske weiterverkauft. Dafür bekommt er 16 Monate Haft.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Rumäne verdiente sich mit dem Stehlen und verkaufen von Alkohol den Lebensunterhalt.
- Er wurde nun zu 16 Monaten Haft und fünf Jahren Landesverweisung verurteilt.
Weil er über 1000 Flaschen Champagner und Whiskey aus Supermärkten gestohlen und an Kioskbetreiber verhökert haben soll, hat das Luzerner Kriminalgericht einen 44-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt. Der Rumäne wird zudem für fünf Jahre des Landes verwiesen.
Das Gericht geht gemäss des heute Sonntag publizierten Urteils davon aus, dass sich der Beschuldigte 2015 und 2016 während mindestens 120 Werktagen in der Schweiz aufgehalten habe. Durchschnittlich soll er in verschiedenen Kantonen drei Mal pro Tag in einem Supermarkt drei Flaschen Champagner oder Whiskey gestohlen haben.
Der Beschuldigte beging seine Taten in der Darstellung der Staatsanwaltschaft allein, mit seiner Gattin oder mit Kollegen. Den Alkohol verkaufte er in Zürich an Kioskbetreiber. Der Deliktsbetrag wird vom Gericht auf 40'000 Franken beziffert, der Erlös auf 6500 Franken.
Verteidigung rügte Anklage
Dokumentiert sind in der Anklageschrift indessen nur einige wenige Ladendiebstähle, an denen der Beschuldigte beteiligt war. Wie das Gericht in seinem Urteil schreibt, rügte der Verteidiger deswegen, dass die Anklage auf abstrakten Rechenbeispielen beruhe und seinem Mandanten Delikte aus dem Blauen heraus angelastet würden.
Das Kriminalgericht sieht im Vorgehen der Staatsanwaltschaft aber keine Verletzung des Anklageprinzips. Die Anklage beruhe auf Aussagen des Beschuldigten, hält es fest. Diese seien zwar pauschal, aber verwertbar. Tiefgreifende und kostspielige Untersuchungen, um die Aussagen zu belegen, hätten sich nicht aufgedrängt.
Das Gericht verurteilte den Beschuldigten deswegen des gewerbs- und teilweise bandenmässigen Diebstahls. Weil er mehrere tausend Franken nach Rumänien überwies, wurde er auch der Geldwäscherei schuldig gesprochen. Dazu kamen Verstösse gegen die Ausländergesetzgebung. Vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs wurde der Mann freigesprochen.
Professionell und zielstrebig
Das Gericht sprach eine unbedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten aus, wobei ihm über vier Monate Untersuchungshaft angerechnet werden. Es verzichtete auf einen bedingten Vollzug, weil der Beschuldigte im Ausland bereits mehrmals verurteilt worden war.
Der Beschuldigte sei ein «international erfahrender Dieb» der «professionell und zielstrebig» agiert habe, schreibt das Gericht in seinem Urteil. Er habe es darauf ausgelegt, mit seinen Ladendiebstählen den Lebensunterhalt zu verdienen. Zu Gute hielt das Gericht dem Beschuldigten, dass er aus einer gewissen finanziellen Not und nicht aus Geldgier gehandelt habe.
Der Beschuldigte war bereits im April 2017 nach Rumänien ausgeschafft worden. Das Gericht belegte ihn für die Dauer von fünf Jahren mit einem Landesverweis.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Berufung wurde angemeldet.