Im Mai 2015 tötete ein aus Angola stammender Portugieser eine Prostituierte mit 37 Messerstichen. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren verurteilt.
Die Schweizer Fahne weht vor dem Bundesgericht in Lausanne.
Ein Mitarbeiter des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) ist mit einer Beschwerde vor Bundesgericht abgeblitzt. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach der Tötung einer Prostituierten reinigte der Täter die Wohnung und flüchtete.
  • Der 46-Jährige stellte sich einen Monat später den Behörden.
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Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines aus Angola stammenden Portugiesen zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren wegen Mordes bestätigt. Der 46-Jährige tötete im Mai 2015 in Basel eine Prostituierte mit 37 Messerstichen.

Das Bundesgericht führt in einem am Dienstag publizierten Urteil aus, die Vorinstanz sei bei der Bemessung des Strafmasses korrekt vorgegangen und habe dabei kein Bundesrecht verletzt. Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt hatte die Freiheitsstrafe von 18 auf 17 Jahre reduziert.

Der Verurteilte hatte vor Bundesgericht gerügt, das Appellationsgericht hätte auch die Qualifikation der Tat nochmals prüfen müssen. Er verlangte eine Verurteilung wegen Totschlags und nicht wegen Mordes.

Langer und grausamer Todeskampf

Der Portugiese brachte die aus Kamerun stammende Prostituierte in seiner Wohnung um. Wie aus dem Urteil des Bundesgericht hervor geht, war keiner der 37 Messerstiche für sich allein tödlich. Die Lausanner Richter gehen wie die Vorinstanzen davon aus, dass der Todeskampf des Opfers lange und grausam war.

Der Verurteilte reinigte nach seiner Tat die Wohnung und flüchtete. Einen Monat später stellte er sich jedoch den Behörden. Er fiel während des Berufungsprozesses durch sein aggressives Verhalten auf. Auch im Strafvollzug ist es gemäss Urteil zu Zwischenfällen gekommen.

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