Mörgeli-Affäre: Entlassung von Iris Ritzmann ist unwirksam
Die Entlassung von Professorin Iris Ritzmann im Zuge der Affäre um SVP-Politiker Christoph Mörgeli war nicht rechtens. Ein Gericht pfeift die Uni Zürich zurück.
Das Wichtigste in Kürze
- Iris Ritzmann wurde 2014 von der Uni Zürich entlassen.
- Die Entlassung ist nichtig, urteilte das Zürcher Verwaltungsgericht.
Die Entlassung der Professorin Iris Ritzmann vom Ende April 2014 ist «nichtig und unwirksam». Dies geht aus einer Mitteilung des Zürcher Verwaltungsgericht hervor.
Ritzmann wurde entlassen, weil sie im Rahmen der Affäre um SVP-Politiker Christoph Mörgeli eine Amtsgeheimnisverletzung begangen habe. Die Uni stützte sich dabei auf «eine flächendeckende Auswertung von Telefon- und E-Mail-Randdaten an der Universität sowie auf Beweismittel, welche die Staatsanwaltschaft anlässlich einer Hausdurchsuchung bei Iris Ritzmann sichergestellt hatte».
Der Haken: Die Staatsanwaltschaft habe «die genannten Beweismittel rechtswidrig beschafft». Diese hätten «deshalb nicht berücksichtigt werden dürften.»
Christoph Mörgeli schweigt
Das Verwaltungsgericht kommt zum Schluss, dass «die Universität die rechtswidrig beschafften Beweismittel auch nicht für die Kündigung hätte berücksichtigen dürfen.» Deshalb gilt die Kündigung nicht.
Zu diesem Verdikt will sich Christoph Mörgeli auf Anfrage nicht äussern. «Dazu kann ich nichts sagen», so der ehemalige Direktor des Medizinhistorischen Museums. Er kenne das Urteil nicht.
Das Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.