Mutter des Findelkinds: «Habe mir keine Gedanken gemacht»
Die Mutter des im Januar 2020 knapp dem Tod entronnenen Findelkinds von Därstetten BE hat sich nach eigenen Angaben «keine Gedanken gemacht» zur bevorstehenden Geburt des Mädchens.
«Hätte ich mir irgendwelche Gedanken gemacht, hätte ich sie nicht abgelegt», sagte die heute 44-Jährige unter Tränen am Gericht in Thun. Sie habe die Schwangerschaft bis zur Geburt nicht bemerkt gab die Frau zunächst an. Oder sie habe sie vielleicht auch nicht bemerken wollen.
Konfrontiert mit anderslautenden Aussagen aus Einvernahmen, sagte die Angeklagte jeweils nur, sie wisse es nicht mehr. Wenn es so festgehalten worden sei, dann stimme es wohl.
Die Geburt um die 35., 36. Schwangerschaftswoche sei sehr plötzlich gekommen. Das Kind habe sie unmittelbar danach am Abend des 3. Januar 2020 im Werkhof von Därstetten abgelegt, weil sie davon ausgegangen sei, dass es dort gefunden werde.
Ein medizinisches Gutachten besagt, dass das Neugeborene am nächsten Morgen stark unterkühlt, ungesäubert und ohne Nahrung aufgefunden wurde. Der Tod des Kindes sei unmittelbar bevorgestanden.
Laut Anklage stammt das Kind nicht vom Lebenspartner der Frau, sondern aus einer Affäre. Vor beiden Männern hielt sie die Schwangerschaft geheim.
Unmittelbar nach der Geburt und dem Ablegen des Kindes hatte die Frau mit ihrem Lebenspartner per Mobiltelefon Kontakt. Dabei ging es um einen geplanten Drogenkauf noch am selben Abend in Münsingen. Die Frau fuhr in der Nacht mehrmals in der Nähe des Entsorgungshofs in Därstetten durch, ohne nach dem Kind zu schauen.
Warum sie das nicht gemacht habe, konnte sie vor Gericht nicht erklären. Sie schüttelte nur tränenreich den Kopf. Sie wisse nicht, was ihr dabei durch den Kopf gegangen sei.
Heute lebt die Frau im Ausland. «Ich wollte einfach nur weg», sagte sie vor Gericht. Für die Verkündigung des Urteils am Donnerstag hat sie sich vom Gericht dispensieren lassen.
Die Angeklagte wuchs in Deutschland in Heimen auf. Sie hat vier Kinder, die alle nicht bei ihr leben.