Das Bezirksgericht Winterthur hat im An'Nur-Prozess acht der zehn Angeklagten verurteilt. Sie haben scheinbar Berufung angemeldet.
Polizisten um die An'Nur Moschee in Winterthur im November 2016 - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im An'Nur-Prozess haben neun der Angeklagten Berufung gegen das Urteil angemeldet.
  • Der Fall dürfte damit vor dem Zürcher Obergericht landen.
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Zehn Anhänger der ehemaligen An'Nur-Moschee standen vor zwei Wochen vor dem Bezirksgericht Winterthur. Acht der Angeklagten wurden zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. 

Die zwei Hauptangeklagten wurden zu 15 und 18 Monaten verurteilt – in Anbetracht der geforderten Strafen der Staatsanwaltschaft eher ein mildes Urteil, bis auf die zwei Landesverweise von jeweils sieben Jahren. Nun könnte der Fall vor das Zürcher Obergericht kommen.

Der Grund: In den Fällen von neun Angeklagten wurde Berufung angemeldet, wie «Der Landbote» berichtet. In einem der Fälle soll es sich offenbar um den Imam der mittlerweile geschlossenen Moschee handeln. 

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