Nach Moutier-Abstimmung: Beschwerdeführer abgeblitzt
Die Regierungsstatthalterin des Berner Jura hat einen Rekurs gegen die Abstimmung gegen den Kantonswechsel von Moutier BE abgelehnt.
Das Wichtigste in Kürze
- Im März 2021 hatten die Stimmberechtigten in Moutier BE für einen Kantonswechsel gestimmt.
- Elf Bürger von Moutier hatten im August 2022 eine Beschwerde eingereicht.
- Die Regierungsstatthalterin kam zum Schluss, dass diese nicht zulässig sei.
Anderthalb Jahre nach der Abstimmung über den Kantonswechsel von Moutier BE ist ein Rekurs gegen das Votum gescheitert. Die Regierungsstatthalterin des Berner Juras trat nicht auf die Beschwerde ein, wie sie am Dienstag mitteilte.
Die Stimmberechtigten der bernjurassischen Kleinstadt hatten sich im März 2021 für den Wechsel zum Kanton Jura ausgesprochen. Elf Bürger von Moutier hatten im August 2022 eine Beschwerde eingereicht: Der Kanton Jura habe vor dem Urnengang Zusicherungen zur Zukunft des Spitals in Moutier gemacht, die er nun nicht einhalte.
Beschwerde sei unzulässig
Der Kanton Jura hatte sich damals dazu verpflichtet, alle Leistungen auf der Berner Spitalliste zu übernehmen. Doch gemäss dem Entwurf der provisorischen Spitalliste, die von der jurassischen Regierung in die Vernehmlassung geschickt worden war, sollen dem Spital in Moutier nun gewisse Aufgaben entzogen werden.
Regierungsstatthalterin Stéphanie Niederhauser kam zum Schluss, dass die Beschwerde unzulässig sei. Die jurassische Spitalliste sei noch gar nicht rechtskräftig. Es handle sich um einen Sachverhalt, der noch in Bewegung sei und sich noch entwickeln könne.
Am 28. März 2021 hatte sich die Stimmbevölkerung von Moutier im zweiten Anlauf mit 2114 gegen 1740 Stimmen für einen Wechsel zum Kanton Jura ausgesprochen. Gemäss aktuellem Fahrplan sollte der Wechsel auf Januar 2026 erfolgen.