Basel - Nachbar raucht Zigarette im Treppenhaus: «Asozial!»
Das Wichtigste in Kürze
- Rauchen in den Treppenhäusern kann zu Unmut in der Nachbarschaft führen.
- Der Rauch kann sowohl dem Gebäude als auch der Gesundheit der Mieter schaden.
- Am besten sollten Mieter auf die Raucherinnen und Raucher im Haus persönlich zugehen.
Immer wieder roch es für Angela H.* im Treppenhaus ihres Wohngebäudes, als hätte jemand gerade geraucht. Immer wieder fand sie Asche und Zigarettenstummel im Gang. Und tatsächlich: Eines Abends kommt ihr der Nachbar im Treppenhaus mit einer brennenden Zigarette entgegen.
Die Mieterin kann es kaum glauben – denn: Alle Wohnungen haben einen eigenen Balkon. «Rauchen im Treppenhaus? Das ist superasozial den anderen Bewohnerinnen gegenüber!», ärgert sie sich.
«Kommt immer wieder vor»
Mit ihrem Frust ist sie nicht allein: Für Peter Steiner, Rechtsberater beim Mieterinnen- und Mieterverband Basel-Stadt, ist die Zigarette im Treppenhaus eine bekannte Erscheinung. «Bei uns kommt das immer wieder vor.»
Allerdings seien diese Fälle nicht einfach, da es keine exakten Zahlen für Rauchemissionen im Treppenhaus gäbe. Zudem sei es schwierig, etwas zu unternehmen, wenn der Rauchgeruch nicht in der eigenen Wohnung bemerkbar ist.
Fabian Halmer von der Holinger Moll Immobilien AG in Basel kennt solche Meldungen nicht aus den eigenen Mietobjekten. Auch Dagmar Boss von der Eigentümervertreterin Immobilien Stadt Bern erhält selten Reklamationen wegen Rauchbelästigung in allgemein zugänglichen Räumen.
Experte warnt vor Brandgefahr
Aber wie gefährlich ist die Zigarette im Innenraum eigentlich? Ein Risiko ist vor allem die Brandgefahr: «Gefährlich wird es dann, wenn der Umgang mit der Zigarette fahrlässig erfolgt», erklärt Halmer. «Wenn also beispielsweise die noch glühende Zigarette unachtsam hingeworfen wird und sich daraus dann ein Glut- oder Brandherd ergibt.»
Riecht es bei Ihnen im Treppenhaus auch manchmal nach Zigarettenrauch?
Claudia Künzli von der Lungenliga Schweiz warnt vor den Gefahren des Passivrauchens: Man nehme mehr oder weniger dieselben Schadstoffe wie beim aktiven Rauchen auf. Es unterscheide sich einfach die Dauer und Konzentration des inhalierten Rauchs.
Und auch die Vermieterschaft dürfte wenig Freude am Rauchen im Treppenhaus haben. Laut Immobilienprofi Halmer vergilben die Wände nämlich vom Nikotin.
Was kann man dagegen tun?
Angela H. hat die Möglichkeit, gegen den Rauch im Treppenhaus vorzugehen. Denn: «Eigentlich verpflichtet das Gesetz die Mietparteien zur gegenseitigen Rücksichtnahme», sagt Künzli. Für die Lungenliga steht fest, dass dieser Grundsatz auch für gemeinschaftlich genutzte Räume gilt.
Immobilienexpertin Dagmar Boss sagt dazu: «In den Gemeinschaftsräumen oder im Treppenhaus kann das Rauchen untersagt werden.» Anders sieht es bei Balkonen oder in der Wohnung aus. Steht im Mietvertrag, dort sei das Rauchen verboten, ist das laut Boss rechtlich nicht verbindlich.
Alle Befragten sind sich einig, dass Mieterinnen und Mieter mit dem Raucher persönlich Kontakt aufnehmen sollten. Die Baslerin soll den Raucher also einfach bitten, Rücksicht zu nehmen.
Bessert es nicht, können im besten Fall mehrere Mietparteien gemeinsam eine schriftliche Reklamation bei der Immobilienbewirtschaftung einreichen, sagt Boss. «Die Verwaltung kann sodann die Verursacherin oder den Verursacher abmahnen und bei künftigen Verstössen im Extremfall den Mietvertrag kündigen.»
Menschen «leiden» wegen Nachbarsrauch
Claudia Künzli von der Lungenliga bekommt eine andere Praxis mit: «Wir erhalten immer wieder Anfragen von Menschen, die unter dem Passivrauch ihrer Nachbarn leiden. Das Gesetz schützt diese Menschen leider nur ungenügend. Und so bleibt vielen nichts anderes übrig, als sich eine andere Wohnung zu suchen.»
Jüngst gab es im Aargau eine Auseinandersetzung zwischen zwei Mietern rund um Geruchsstörung. Dabei ging es aber um Cannabis.
* Name der Redaktion bekannt.