Nationalrat lockert Umweltauflagen für Wasserkraftwerke

Keystone-SDA
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Bern,

Die Betreiber von Wasserkraftwerken sollen künftig bei Konzessionserneuerungen weniger Umweltmassnahmen ergreifen müssen als bisher.

eidgenössische elektrizitätskommission
Wegen reduzierter Importmöglichkeiten von Strom im Winter, sollen die Wasserkraftreserve helfen. - sda

Das Wichtigste in Kürze

  • Wasserkraftwerke sollen es bezüglich Umweltmassnahmen in Zukunft einfacher haben.
  • Dies wurde durch eine Gesetzesänderung von Nationalrat in Kraft gesetzt.

Er hat mit 123 zu 63 Stimmen eine Gesetzesänderung angenommen, die auf eine parlamentarische Initiative von Albert Rösti (SVP/BE) zurückgeht. Diese betrifft die Umweltverträglichkeitsprüfungen, die bei Konzessionserneuerung nach Ablauf der Wasserkraftkonzessionen erforderlich sind. Zur Debatte stand der Umfang von Ersatzmassnahmen für Eingriffe in schutzwürdige Landschaften.

SVP Albert Rösti
SVP-Chef Albert Rösti im Bundeshaus. - Keystone

Heute steht im Gesetz, dass der Umweltverträglichkeitsbericht auf den «Ausgangszustand» Bezug nimmt. Aus Sicht der Kritiker bestehen Unsicherheiten, was unter diesem Begriff zu verstehen ist. Nach aktueller Praxis wird bei Konzessionserneuerungen derjenige Zustand als Ausgangszustand betrachtet, der bestehen würde, wenn die Anlage nie gebaut worden wäre. So ist es auch in einem Handbuch des Bundesamtes für Umwelt festgehalten.

Der Ist-Zustand soll gemeint sein

Nun soll im Gesetz verankert werden, dass nicht der Ursprungszustand, sondern der Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Konzessionserneuerung gemeint ist. Dieser soll als Referenzgrösse dafür gelten, ob und in welchem Umfang Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen zu leisten sind.

Die aktuelle Regelung führe zu grosser Unsicherheit, sagte Rösti. Es handle sich um eine Praxis, die nicht im Gesetz festgelegt sei. Die Behörden müssten sich bei einer Konzessionserneuerung vorstellen, wie das Gebiet ausgesehen habe, als es vor Jahrzehnten noch kein Wasserkraftwerk gegeben habe.

Das könne dazu führen, dass wegen einer blossen Neukonzessionierung bei gleich bleibender Stromproduktion viele Hektaren landwirtschaftliche Nutzfläche verloren gingen. Wenn ein neues Kraftwerk gebaut werde, brauche es aber selbstverständlich Ausgleichsmassnahmen, hielt Rösti fest.

Vorlage ist auf Unterstützung gestossen

Die Vorlage sei in der Vernehmlassung auf breite Unterstützung gestossen, sagte Kommissionssprecher Mike Egger (SVP/SG). Sie führe zu Rechts- und Planungssicherheit.

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Mike Egger, SVP-SG, links, und Barbara Gysi, SP-SG, rechts, sprechen während der Herbstsession der Eidgenössischen Räte, am Montag, 16. September 2019 im Nationalrat in Bern. (KEYSTONE/Anthony Anex) - keystone

«In der Wasserkraft besteht im Moment Rechtsunsicherheit. Das führt dazu, dass nicht mehr investiert wird», sagte BDP-Sprecher Hans Grunder (BE). Mit der Gesetzesänderung könne wenigstens der Status quo erhalten werden.

Die SP zeigte ein gewisses Verständnis für das Anliegen, tat sich aber trotzdem schwer mit der Vorlage. Viele Kraftwerke seien vor Jahrzehnten gebaut worden, damals habe es noch keine Ausgleichsmassnahmen gegeben, sagte Silva Semadeni (SP/GR). Es seien ganze Gebiete überflutet worden.

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