Nationalrat stellt sich auf die Seite von Pilatus
Pilatus soll weiterhin in Saudi-Arabien und in den Vereinigten Arabischen Emiraten Flugzeuge warten dürfen. Das will der Nationalrat. Er hat am Dienstag eine Motion angenommen, die eine andere Interpretation des Söldnergesetzes verlangt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Motion eingereicht hatte die Sicherheitspolitische Kommission.
Sie vertritt die Auffassung, dass die Verwaltung das Gesetz nicht richtig interpretiert. Der Bundesrat soll dieser Interpretation umgehend Einhalt gebieten, sodass Dienstleistungen an exportierten Gütern vorerst weiterhin erlaubt sind.
Das soll gelten, bis entweder das Bundesverwaltungsgericht den Fall Pilatus beurteilt hat oder das Parlament über eine Anpassung des sogenannten Söldnergesetzes entschieden hat. Der Kommission gehe es um Rechtssicherheit für Unternehmen, erklärte Sprecherin Ida Glanzmann-Hunkeler (CVP/LU).
Der Rat hiess den Vorstoss mit 106 zu 87 Stimmen gut. Darüber muss noch der Ständerat befinden. Dessen Kommission verlangt mit einem eigenen Vorstoss eine Gesetzesänderung.
Hintergrund ist das vom Aussendepartement EDA gegen Pilatus ausgesprochene Verbot, an Saudi-Arabien und in die Vereinigten Arabischen Emirate gelieferte Schulungsflugzeuge zu warten. Die beiden Länder bekämpfen im Jemen die Huthi-Rebellen. Das EDA stützt das Verbot auf das sogenannte Söldnergesetz. Pilatus soll die Flugzeug-Wartungsaufträge nicht korrekt gemeldet haben.
Die Dienstleistungen von Pilatus stellen aus Sicht des EDA eine logistische Unterstützung von Streitkräften dar, die meldepflichtig ist. Das EDA reichte eine Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft ein. Diese eröffnete ein Strafverfahren.
Die Pilatus Flugzeugwerke stellen sich auf den Standpunkt, sie hätten alles richtig gemacht. Gegen das vom Bund verhängte Verbot für Servicedienstleistungen reichten sie Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Dieses hat der Beschwerde von Pilatus aufschiebende Wirkung erteilt, weshalb die Flugzeugtechniker nach wie vor in den Golfstaaten tätig sind.
Die Mehrheit des Nationalrates stellt sich nun auf die Seite von Pilatus. Das Gesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen sei unter dem Eindruck von Söldnerfirmen erarbeitet worden, argumentierten die Befürworter der Motion. Die heutige Interpretation gehe nun aber bedeutend weiter. Wichtige Stärken der Schweiz wie Verlässlichkeit und Rechtssicherheit seien infrage gestellt.
Die Gegnerinnen und Gegner stellten sich auf die Seite des EDA. Der Wortlaut des Gesetzes sei klar, argumentieren sie. Die Verwaltung müsse dieses umsetzen. Das Verbot für gewisse Tätigkeiten der Pilatus in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten sei nachvollziehbar, da diese nicht mit den aussenpolitischen Zielen vereinbar seien.
Zudem kritisierten die Gegner die Einmischung des Parlaments. In einem Rechtsstaat sei es nicht dessen Aufgabe, in ein laufendes verwaltungsrechtliches Verfahren einzugreifen. Es sei an der Bundesanwaltschaft und den Gerichten festzustellen, ob die Pilatus Flugzeugwerke gegen geltendes Recht verstossen habe.
Die Motion untergrabe die Gewaltenteilung, sagte Priska Seiler Graf (SP/ZH). «Wenn wir das machen, sind wir definitiv auf Stufe Bananenrepublik angekommen.» Ausserdem würde sich die Schweiz mit ihrem humanitären Engagement und den guten Diensten unglaubwürdig machen.
Der Bundesrat stellte sich ebenfalls gegen die Motion. Das Aussen- und das Wirtschaftsdepartement hätten eine Arbeitsgruppe eingesetzt, schrieb er in seiner Stellungnahme. Gestützt auf die Resultate werde er über das weitere Vorgehen entscheiden.
Denkbar wäre zum Beispiel eine Einschränkung des Dienstleistungsbegriffs im Gesetz, sagte Aussenminister Ignazio Cassis im Rat. Der Bundesrat werde dem Parlament verschiedene Optionen unterbreiten.
Das Gesetz über die privaten Sicherheitsdienstleistungen sei nicht nur ein Söldnergesetz, stellte Cassis weiter fest. Er wies auch darauf hin, dass das Aussendepartement der Firma Pilatus 63 von 65 Sicherheitsdienstleistungen bewilligt habe, seit das Gesetz in Kraft sei.