Arbeitnehmende sollen gemäss Nationalrat künftig bis zu 15'000 Franken in die Säule 3a einzahlen können - und dafür einen Steuerabzug geltend machen dürfen.
Legomännchen auf Geld.
Für den Kauf von Wohneigentum können Sie Geld aus der Säule 3a beziehen oder verpfänden. - zVg

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Säule 3a soll nach Willen des Nationalrats stärker bedient werden können.
  • Arbeitnehmende sollen künftig bis zu 15'000 Franken einzahlen können.
  • Dafür soll ein Steuerabzug geltend gemacht werden dürfen.
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Die grosse Kammer hat am Mittwoch eine entsprechende parlamentarische Initiative von Erich Hess (SVP/BE) mit 96 zu 85 Stimmen bei drei Enthaltungen angenommen. Als Nächstes muss sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) mit der Sache befassen.

Gegner befürchten Steuerausfall

Für selbstständige Erwerbstätige ohne Pensionskasse will Hess den Maximalbetrag auf 45'000 Franken pro Jahr erhöhen. Der Berner SVP-Nationalrat argumentierte, der Staat habe ein Interesse daran, dass privat für das Alter gespart werde. Dadurch werde das Schweizer Rentensystem insgesamt gestärkt.

Mit seinem Entscheid folgte der Nationalrat der Minderheit der vorberatenden Kommission. Die Gegnerseite wandte erfolglos ein, gerade das Problem der tiefen Renten von Frauen werde damit nicht gelöst. Die Neuregelung käme vor allem Gutverdienenden zugute. Schon heute zahlten nur etwa zehn Prozent der Bevölkerung jährlich den Maximalbetrag von rund 6800 Franken ein. Zudem würde eine Erhöhung der Maximalbeträge erhebliche Steuerausfälle nach sich ziehen.

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