Nationalrat will Ukraine-Hilfe mit einem Staatsvertrag vorantreiben
Die Schweiz strebt an, die Unterstützung für den Wiederaufbau der Ukraine schnellstmöglich per Staatsvertrag zu regeln.

Die Schweizer Unterstützung für den Wiederaufbau der Ukraine soll möglichst rasch mit einem Staatsvertrag geregelt werden. Dieser Meinung ist der Nationalrat. Laut Wirtschaftsminister Guy Parmelin schliesst das eine spätere gesetzliche Regelung nicht aus.
Nach den Plänen des Bundesrats soll die Zusammenarbeit mit der Ukraine in den nächsten Jahren intensiviert werden. Bis 2036 sollen insgesamt 5 Milliarden Franken für den Wiederaufbau aufgewendet werden. Der Schweizer Privatsektor soll dabei stärker einbezogen werden.
Die Landesregierung favorisiert dafür die Form des Staatsvertrags. Ein entsprechendes Verhandlungsmandat wird derzeit fertiggestellt. Für Unternehmen, die heute noch nicht in der Ukraine tätig sind, sei jedoch klar, dass es zusätzlich eine gesetzliche Grundlage brauche, um ihre Projekte unterstützen zu können, sagte Parmelin.
Im Gegensatz zum Ständerat will der Nationalrat den Bundesrat nicht im Vornherein zu einer gesetzlichen Grundlage für die Ukraine-Hilfe verpflichten. Die grosse Kammer hat am Donnerstag eine Motion ihrer Aussenpolitischen Kommission (APK-N) abgelehnt – mit 105 zu 74 Stimmen bei 12 Enthaltungen. Die Zeit dränge, und eine gesetzliche Regelung würde den Prozess verzögern, lautete der Tenor.
Mehrheit der APK-N kritisiert Staatsvertrag
Das Vorgehen, die Wiederaufbauhilfe lediglich mit einem Staatsvertrag zu regeln, sei nicht sachgerecht, hatte die Mehrheit der APK-N festgehalten. Ein Staatsvertrag könne nur genehmigt oder abgelehnt werden.
Der Gestaltungsspielraum des Parlaments sei gegenüber einem Gesetz wesentlich geringer. Zudem sei ein Staatsvertrag auf Dauer angelegt. Ein Gesetz könne auch befristet werden, was im Fall der Ukraine durchaus diskutabel sei.
«Das eine Instrument schliesst das andere nicht aus», hielt Parmelin dagegen. Der Bundesrat werde einen Staatsvertrag mit der Ukraine aushandeln. Dieser könnte bereits 2026 in Kraft treten. Später könne über eine gesetzliche Regelung diskutiert werden.
Der Wirtschaftsminister versprach, das Parlament so eng wie möglich bei den weiteren Arbeiten einzubeziehen. Die Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte würden regelmässig konsultiert.