Nationalrat befasst sich mit Bagatellgebühr in Spitalnotaufnahmen
Wer wegen einer Bagatelle die Notfallaufnahme eines Spitals aufsucht, soll künftig eine Gebühr von 50 Franken bezahlen.

Für Notfallbesuche wegen Bagatellen sollen künftig 50 Franken Gebühr fällig werden. Daran hält die zuständige Nationalratskommission fest – trotz vieler kritischer Stimmen in der Vernehmlassung. Nun ist der Nationalrat am Zug.
Mit 13 zu 12 Stimmen hat die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) die Vorlage zur Einführung einer höheren Kostenbeteiligung für Bagatellfälle in der Notfallaufnahme von Spitälern verabschiedet. Dies teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. In der Vernehmlassung hatte die Idee von Verbänden und Parteien fast ausschliesslich Ablehnung erfahren.
Die SGK-N hält trotzdem daran fest. Mit dem Argument, «dass bestimmte Kantone eine gezielte Erhöhung der Kostenbeteiligung einführen möchten, um so eine abschreckende Wirkung zu erzielen und die Spitalnotaufnahmen zu entlasten». Die Kompetenz zur Einführung und Umsetzung der Gebühr soll dementsprechend bei den Kantonen liegen.
Kommissionsmehrheit setzt sich durch
Das Konzept der Kommissionsmehrheit sieht vor, dass Versicherten bei jedem Aufsuchen der Spitalnotaufnahme einen Zuschlag von 50 Franken auf den Selbstbehalt bezahlen. Der Zuschlag gilt nur für Personen, die der obligatorischen Krankenpflegeversicherung unterstellt sind.
Die Betroffenen müssen die Gebühr ungeachtet der Höhe des bereits bezahlten Selbstbehalts zahlen, sobald sie die jährliche Franchise erreicht haben.
Die andere Variante, die eine Erhöhung des jährlichen Höchstbetrags des Selbstbehalts um 50 Franken für jedes Aufsuchen der Spitalnotfallaufnahme vorsieht, wird dem Nationalrat als Minderheitsantrag unterbreitet, wie es in der Mitteilung der SGK-N hiess.
Ausnahmen von neuer Regelung
Gemäss Vorlage sind Schwangere, Kinder und Personen, die von einer Ärztin oder einem Arzt, einem Zentrum für Telemedizin oder einer Apothekerin oder einem Apotheker schriftlich in die Spitalnotaufnahme überwiesen werden, von dieser Regelung ausgenommen.
Auch Personen, die über eine kantonale Notfallnummer überwiesen oder von Krankentransport- und Rettungsdiensten eingeliefert werden, sollen keine Gebühr entrichten müssen.
Eine starke Kommissionsminderheit lehnt die Bagatellgebühr grundsätzlich ab. Aus ihrer Sicht generiert die Vorlage einen erheblichen administrativen Mehraufwand ohne jedoch einen Nutzen zu bringen.
Kritik an Bagatellgebühr
Weitere Minderheiten beantragen auf eine Kompetenzübertragung an die Kantone zu verzichten und stattdessen eine Umsetzung auf Bundesebene vorzusehen.
Zudem verlangen Minderheiten, auch Personen von der Regelung auszunehmen, die in einem Alters- und Pflegeheim wohnen oder wegen eines psychiatrischen Notfalls die Spitalnotaufnahme konsultieren. Als Nächstes wird der Bundesrat zur Vorlage Stellung nehmen, bevor die grosse Kammer an der Reihe ist.