Neonazi muss für Spuck-Attacke bezahlen

Stéphanie Hofer
Stéphanie Hofer

Zürich,

Ein Neonazi in Zürich soll für 28 Monate ins Gefängnis. Er hatte einen Juden bespuckt und beschimpft.

Der Neonazi Kevin G. hatte einen Juden bespuckt. Nun soll er ins Gefängnis.
Der Neonazi Kevin G. hatte einen Juden bespuckt. Nun soll er ins Gefängnis. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Kevin G.* (30) soll ins Gefängnis, weil er einen Juden bespuckt und beschimpft haben soll.
  • Bekannt wurde er als Frontmann der rechtsradikalen Rockband Amok.

Im Juli 2015 war Neonazi Kevin G.* (30) in Zürich mit einer Gruppe Männer unterwegs. Sie feierten einen Polterabend. Wie der «Tages Anzeiger» berichtet, hätten die rund 20 Personen dann einen orthodoxen Juden angegriffen. Kevin G. soll den Juden bespuckt und beschimpft haben. G. ist gleichzeitig der Frontmann der rechtsradikalen Rockband Amok.

Laut Anklageschrift habe G. Alkohol getrunken, sei nach eigenen Angaben aber «nur in angeheitertem Zustand», jedoch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte gewesen. Er habe «seiner Verachtung gegenüber dem Juden Ausdruck verleihen wollen». Er habe ihn gesamthaft drei Mal bespuckt, ihm «Scheissjude», «wir werden euch alle vergasen» und «wir schicken euch nach Auschwitz» nachgerufen. Später habe er auch versucht, den Juden zu schlagen.

Die Staatsanwaltschaft hat G. nun wegen Rassendiskriminierung angeklagt. Laut dem «Tages Anzeiger» verlangt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten und eine Busse von 1'000 Franken. Zudem sollen zwei einschlägige, bedingt ausgesprochene Strafen widerrufen werden: eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen aus dem Jahr 2012 (in AG) und eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten aus dem Jahr 2013 (in SG). In beiden Fällen sei der Beschuldigte in der fünfjährigen Probezeit erneut straffällig geworden.

G. muss deshalb mit 28 Monaten Gefängnis rechnen. Ob der Beschuldigte geständig ist, ist unklar. Es gilt bis zur Gerichtsverhandlung die Unschuldsvermutung. Wann genau diese stattfinden soll, ist derzeit noch nicht klar.

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