Neuenburg: Fahrende reichen bei Uno Beschwerde gegen Gesetz ein
Weil sie ein Gesetz in Neuenburg für diskriminierend halten, haben Fahrende bei der Uno Beschwerde eingereicht. Das Bundesgericht wies ihre Klage zuvor ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Fahrende haben bei der Uno Beschwerde gegen ein Neuenburger Gesetz eingereicht.
- Es sei diskriminierend, finden die Beschwerdeführer.
Jenische in der Schweiz kämpfen weiter gegen das in ihren Augen «diskriminierende» Neuenburger Gesetz zum Aufenthalt von Fahrenden. Sie haben beim Uno-Ausschuss für die Beseitigung von Rassendiskriminierung Beschwerde gegen einen Bundesgerichtsentscheid eingereicht.
Hinter der Beschwerde stehen zwei Bürger aus Neuenburg mit jenischer Herkunft. Auch der jenische Verein «schäft qwant» und die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) sind beteiligt.
Nach ihrer Ansicht verletzt das Neuenburger Gesetz gleich mehrere Artikel der Uno-Rassismus-Konvention, welche die Schweiz 1994 ratifiziert hat. Dies schreiben sie in einer Medienmitteilung.
Kritik in vielen Punkten
Die Beschwerdeführer hatten bereits im April 2018 beim Bundesgericht gegen das Neuenburger Gesetz rekurriert. Die Richter in Lausanne kamen in ihrem Entscheid vom Februar 2019 jedoch zu einem anderen Schluss. Sie lehnten die Beschwerde in allen Punkten ab.
«Aus unserer Sicht trägt das Bundesgericht mit diesem Entscheid der Schutzbedürftigkeit dieser Minderheiten nicht genügend Rechnung. Dies ist aus menschenrechtlicher Perspektive nicht nachvollziehbar», stellt Angela Mattli, Kampagnenleiterin bei der Gesellschaft für bedrohte Völker, fest.
Die Beschwerdeführer bezeichnen das Gesetz als diskriminierend. Das Gesetz wurde im Februar 2018 vom Grossrat in Neuenburg verabschiedet. Es gebe vor, den Aufenthalt von fahrenden Gemeinschaften im Kanton zu regulieren.
Gesetz wolle Fahrende aus Neuenburg fernhalten
Aus Sicht der GfbV und «schäft qwant» zementiert es jedoch Vorurteile gegen Jenische, Sinti und Roma. Es berge auch die Absicht, diese aus dem Kanton Neuenburg fernzuhalten.
Private Landvermieter würden mit einem engen Korsett staatlicher Vorschriften abgeschreckt, Fahrenden ihr Land vorübergehend zur Verfügung zu stellen. Dies monieren die Beschwerdeführer.
Zudem definiere der Kanton, unter welchen Bedingungen die Polizei fahrende Gemeinschaften sofort wegweisen dürfe. Selbst, wenn er keine Alternative anbieten könne.
Auch fördere das Gesetz «Racial Profiling». Es sehe vor, dass Angehörige der Fahrenden aufgrund ihrer Lebensweise von den Behörden vermehrt kontrolliert werden dürften. Ferner seien die Organisationen der Jenischen, Sinti und Roma bei der Entstehung des Gesetzes weder konsultiert noch einbezogen worden.