Neues Gutachten wirft Loveparade-Planern Fehler vor

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Deutschland,

Es wird ein Prozess der Superlative. Monatelang wird bald in Düsseldorf verhandelt, ob es Fehler gegeben hat bei den Planungen zur Loveparade, die in der Katastrophe mit 21 Toten mündete. Ja, heisst es nun in einem Gutachten - es habe sogar massive Planungsmängel gegeben.

Kurz vor dem Unglück bei der Loveparade am 24.07.2010 beim Tunnelausgang in Duisburg
Kurz vor dem Unglück bei der Loveparade am 24.07.2010 beim Tunnelausgang in Duisburg - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • 2010 starben an de Loveparade in Duisburg bei einer Massenpanik 21 Menschen.
  • Der Prozess gegen die Veranstalter startet im Dezember.
  • Ein nun aufgetauchtes Gutachten wirft den Veranstaltern Fehler vor.

Vor dem Prozess um die Duisburger Loveparade-Katastrophe stützt ein für die Anklage wichtiges Gutachten der Staatsanwaltschaft nach Angaben der «Rheinischen Post» die Vorwürfe der Opfer an die Veranstalter.Demnach wird in dem Gutachten der Verdacht bestätigt, dass massive Planungsfehler die Katastrophe mit 21 Toten und mehr als 650 Verletzten in der westdeutschen Stadt 2010 verursacht haben.

Anlagen waren nicht auf Massen ausgerichtet

Aus dem Gutachten gehe hervor, dass unter anderem die Gefahr von Stockungen und eines Besucherstaus im Zugangstunnel zum Gelände unterschätzt worden sein sollen, heisst es in der «Rheinischen Post» (Freitag). Ausserdem sollen die «Vereinzelungsanlagen» falsch konzipiert gewesen sein. Mit ihnen sollten vor sieben Jahren eigentlich die Besucherströme zum Loveparade-Gelände gesteuert werden. Das Gutachten kommt laut Zeitung zu dem Schluss, die Anlagen seien nicht auf die erwarteten Besuchermengen ausgerichtet. Sie seien unter anderem sehr unterschiedlich ausgefallen und nicht breit genug gewesen.

Der Prozess gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters beginnt am 8. Dezember vor dem Landgericht Duisburg.

Der Prozess gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters beginnt am 8. Dezember vor dem Landgericht Duisburg. Die Angeklagten müssen sich unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Bis Ende 2018 sind zunächst 111 Verhandlungstage eingeplant.

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